H5N8: Geflügelpest im Zoo Rostock

(09.01.2015) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass bei einem Weißstorch im Zoo Rostock das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest festgestellt wurde.

Das weitere Vorgehen wurde vom Landeskrisenzentrum in Abstimmung mit dem Zoo Rostock und den Veterinärbehörden festgelegt.

Zoo Rostock „Der jetzt festgestellte Fall zeigt leider, dass die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest nicht gebannt ist. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalter im Land, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.

Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.

Alle 12 gehaltenen Weißstörche sind aus Gründen der Seuchenprävention getötet worden bzw. waren bereits verendet. Ferner wurden 23 Enten, die im gleichen Stallgebäude untergebracht sind, getötet. Von einer weiteren Tötung anderer Geflügelarten wird vorerst abgesehen, bis weitere Ergebnisse vorliegen. Dazu werden alle im Zoo gehaltenen Vögel beprobt und untersucht. Auch werden Futtermittel und Einstreu labortechnisch analysiert.

Im Gegensatz zu den Fällen in Heinrichswalde und jüngst in Niedersachsen kann von einer Tötung aller Vögel im Zoo bei Einhaltung besonderer tierseuchenhygienischer Bedingungen abgesehen werden. Hier geben die Paragrafen 20 und 21 der Geflügelpestverordnung die Möglichkeit für besondere Einrichtungen wie Zoos, die zum Beispiel seltene Tierrassen für den Artenschutz halten.

„Natürlich werden wir unser Vorgehen anpassen, sobald ein weiterer Nachweis von H5N8 gefunden werden sollte. Dies ist natürlich für die Tiere, die Besucherinnen und Besucher sowie den Zoo selbst bedauerlich. Doch die Seuchenprävention genießt absoluten Vorrang“, unterstrich der Minister.

„Es ist der erste Fall von H5N8 bei uns im Zoo und er geht uns allen sehr an die Nieren“, sagte Zoodirektor Udo Nagel. „Vor allem die Pfleger haben damit zu kämpfen, dass ihre Tiere gekeult werden müssen, für die sie Tag für Tag zur Arbeit kommen.

Die große Population der Weißstörche war immer ein Besuchermagnet im Zoo. Unsere ganze Aufmerksamkeit richten wir jetzt darauf, den Vogelbestand im Zoo zu schützen. Wir haben etwa 500 Vögel in 85 Arten, viele davon sind sehr selten. Jede vierte Tierart im Zoo gehört zu den Vögeln, dementsprechend groß ist unsere Sorge.“

Vorerst wurde außerdem verfügt, dass der Zoo geschlossen wird, damit sich der Virus nicht durch unnötigen Personenverkehr weiter ausbreiten kann. Die temporäre Schließung des Zoos wird vorerst für den ‚Vogel-Bereich‘ aufrecht erhalten, bis die Ergebnisse der weiteren Proben vorliegen und die Ursachforschung weitere Erkenntnisse vorliegen.

Der Zooteil rund um das Darwineum kann ab morgen wieder besucht werden. „An der Stelle möchte ich nochmals betonen, dass nach heutigem Kenntnisstand keine Gesundheitsgefahr für den Menschen existiert, doch das Virus für die infizierten Tiere meist tödlich verläuft“, hob Dr. Backhaus hervor.

In einem Radius von 10 km um den Zoo wird vorsorglich eine Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer die Geflügelhaltungen risikoortientiert ebenfalls untersucht und ggf. beprobt werden.

Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden in Abhängigkeit von den weiteren Untersuchungsergebnissen eingerichtet. Insgesamt sind in einem Umkreis von 3 km ca. 95 Hobbygeflügelhaltungen bekannt. Eine Tötung dieser Tiere ist bisher nicht vorgesehen.



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