Vogelgrippe: Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend für den Schutz von Geflügelbetrieben

(03.01.2017) Eine strikte Durchsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Grades an Biosicherheit ist der effektivste Weg, um die Einschleppung des hoch pathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N8 in Geflügelbetriebe zu verhindern, so die EFSA.

Sachverständige der EFSA haben eine Reihe von Biosicherheitsmaßnahmen ermittelt und bewertet, die in verschiedenen Bereichen eines landwirtschaftlichen Betriebes umgesetzt werden können, deren Risiko als jeweils hoch oder niedrig eingestuft wird – wie zum Beispiel Geflügelställe bzw. Orte, an denen Futter gelagert wird.

EFSA Diese Maßnahmen umfassen die Vermeidung von Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel, die Innenhaltung von Vögeln sowie die getrennte Unterbringung von Gänsen und Enten von sonstigem Geflügel.

Die EFSA empfiehlt die Erarbeitung von Biosicherheitsleitlinien, die auf die Bedürfnisse einzelner Betriebe zugeschnitten sind, und zwar möglichst vor einem Ausbruch.

Die Europäische Kommission hatte die EFSA ersucht, dringende wissenschaftliche Beratung zur Wirksamkeit der derzeit bestehenden Schutzmaßnahmen zu leisten, mit denen die weitere Ausbreitung des H5N8-Virus verhindert werden soll. Dieses Ersuchen folgte auf Ausbrüche des Virus, die seit Ende Oktober 2016 aus ganz Europa unter Wildvögeln und Geflügel gemeldet wurden.

Weitere Ergebnisse der EFSA-Stellungnahme:

Wenn bei Wildvögeln ein Befall festgestellt wird, sollte sich die Überwachung von Geflügel auf ein geografisches Gebiet erstrecken, das sich an Lebensraum und Flugweite der befallenen Vögel orientiert. Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden bei Landwirten in diesen Gebieten das Bewusstsein für Biosicherheitsmaßnahmen schärfen.

Passive Überwachung – die Meldung toter Vögel – ist der effektivste Weg zur Erkennung des Virus bei Wildvögeln und Geflügel.

Die Untersuchung von Proben wildlebender Vogelarten, für die zuvor kein Virusbefall nachgewiesen wurde, sowie betroffener Gebiete, aus denen noch keine Meldung über den Virus vorliegt, ist nützlich, um die geografische Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln zu bestimmen.

Nächste Schritte

Die Sachverständigen der EFSA werden 2017 ein wissenschaftliches Gutachten zur Vogelgrippe vorlegen.  In dem wissenschaftlichen Gutachten soll das Risiko durch andere in die EU eingeschleppte aviäre Influenzaviren bewertet, Biosicherheitsmaßnahmen für Puten und Enten analysiert, sowie die Mechanismen untersucht werden, die für die Mutation niedrig pathogener aviärer Influenzaviren in hoch pathogene aviäre Influenzaviren verantwortlich sind.

Stellungnahme: Urgent request on avian influenza



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