Aviäre Influenza - klassischen Geflügelpest oder "Vogelgrippe"
Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Aviären Influenza, der klassischen Geflügelpest oder "Vogelgrippe"
Von Dr. Alexandra Scope und Prof. Dr. Michael Hess
Klinik für Geflügel, Ziervögel, Reptilien und Fische
Veterinärmedizinische Universität Wien
Der Erreger
Der Erreger der Aviären Influenza oder der klassischen Geflügelpest ist ein Influenzavirus Typ A (Familie Orthomyxoviridae), wie auch die Grippeviren bei Mensch, Pferd, Schwein, und anderen Tieren. Die Einteilung in Subtypen erfolgt nach den Oberflächenantigenen Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA), die für die Infektion eine große Rolle spielen. Das Hämagglutinin haftet an der Oberfläche der Zellen und ermöglicht gemeinsam mit der Neuraminidase das Eindringen in die Zelle, wo die Vermehrung stattfindet. Die bisher beschriebenen hoch pathogenen Virusstämme gehörten alle den Subtypen H5 und H7 an. Bei gleichzeitiger Infektion mit zwei verschiedenen Virusstämmen kann es zu einer "Durchmischung von Genomteilen" kommen, es können dabei neue Subtypen mit veränderten Eigenschaften entstehen.
Woran erkennt man die klassische Geflügelpest?
Typische Symptome werden meist nur bei Hühnern und Puten gesehen. Die Tiere sind plötzlich hochgradig matt, zeigen nervale Störungen und Schwellungen im Kopfbereich bis zu Kreislaufversagen und Atemnot mit folgenden Todesfällen. Für die Diagnosestellung ist immer ein Erregernachweis und dessen Charakterisierung erforderlich. Dies erfolgt in nationalen Referenzlabors und dauert 1-2 Tage bis der Verdacht möglich ist, die endgültige Bestätigung benötigt noch einige weitere Tage.
Kann mein Papagei an der klassischen Geflügelpest erkranken?
Prinzipiell sind alle Vogelarten empfänglich, die höchsten Erkrankungs- und Todesraten werden bei Hühnern und Puten. Aviäre Influenzaviren wurden bisher nur sehr selten bei Papageien nachgewiesen, die Infektionen verliefen symptomlos bzw. sehr mild. Erkrankungen von Wildvögeln sind selten, Wassergeflügel gilt jedoch als Reservoir und Infektionsquelle für andere Wildvögel, Wirtschaftsgeflügel und Säugetiere. Das Wassergeflügel bleibt oft symptomfrei und spielt somit eine Rolle in der Virusverbreitung.
Kann ich meinen Papagei impfen lassen?
Prinzipiell besteht auch für das Wirtschaftsgeflügel ein Impfverbot, das nur in Seuchenfällen in einem definierten Gebiet unter strengen Auflagen aufgehoben werden kann. Die Impfung schützt nicht vor der Infektion, sondern verhindert den Krankheitsausbruch. Da Papageien klinisch nicht erkranken, ist eine Impfung nicht erforderlich, darüber hinaus sind die für das Wirtschaftsgeflügel verwendeten Impfstoffe für Papageien nicht getestet.
Wie könnte sich mein Papagei anstecken?
Die Virusausscheidung erfolgt mit dem Kot und Körpersekreten, die Infektion durch Einatmen oder orale Aufnahme des Erregers. Theoretisch könnten sich Papageien durch den Kontakt mit infizierten Wildvögeln infizieren.
Soll ich meinen Papagei besser nicht ins Freie lassen?
Bis heute wurden in Österreich keine Infektionen mit Aviärer Influenza nachgewiesen. Wildvögel beherbergen häufig wenig pathogene Virusstämme und können diese ausscheiden ohne selbst zu erkranken. Als Präventionsmaßnahme wurde in einer Verordnung zum Tierseuchengesetz beschlossen, dass alle als Haustiere gehaltenen Geflügel ab 22. Oktober 2005 in geschlossenen Räumen gehalten werden müssen. Damit sind auch alle als Heimtiere gehaltenen Ziervögel gemeint. Diese Auflage ist derzeit bis 15. Dezember 2005 befristet.
Kann ich mich anstecken?
Menschen erkranken zwar nur selten an aviären Influenzaviren, Infektionen mit hoch pathogenen Virusstämmen können jedoch zu schwerem Krankheitsverlauf und Todesfällen führen wie die Seuchenzüge in Hong Kong 1997 und Südostasien 2004 gezeigt haben. Die Ansteckung erfolgte über Kontakt mit kranken Tieren oder Stallstaub (Geflügelbestände), bisher wurde die Infektion nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Zuvor erhitzte Lebensmittel (Fleisch, Ei) spielen bei der Übertragung keine Rolle.
Welche Maßnahmen sind für Papageien vorgesehen, wenn die Krankheit in Österreich ausbrechen sollte?
Der Krisenplan sieht keine speziellen Maßnahmen für Papageien vor. Die Vorgangsweise wird der Situation angepasst erfolgen. Bereits ab 22. Oktober 2005 wurden alle Märkte, Ausstellungen, und Vorführungen untersagt, bei denen Geflügel lebend gehandelt, ausgestellt oder getauscht wird. Auch Klein- und Hobbybetriebe mit Geflügelhaltung sind verpflichtet, sich bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren zu lassen.