Erstes EU-weites Gesetz zum Wohl von Katzen und Hunden: Ein großer Schritt für den Tierschutz
Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten (Coreper) haben ein Verhandlungsmandat zur Verbesserung des Wohlergehens von Katzen und Hunden vereinbart.
Erstmals werden EU-weite Mindeststandards festgelegt, die das Wohl der Tiere in den Fokus rücken. Ben Weyts, Vize-Ministerpräsident von Flandern, betont die Bedeutung dieses Schritts: „Viele Europäer haben ein großes Herz für Tiere. Dieses Mandat zeigt deutlich, dass der Tierschutz eine wichtige Rolle in der EU-Politik spielen kann.“
In der EU gibt es über 72 Millionen Hunde und über 83 Millionen Katzen. Der jährliche Umsatz mit Katzen und Hunden beträgt etwa 1,3 Milliarden Euro. 74% der Europäer sind der Meinung, dass der Tierschutz in ihrem Land besser geschützt werden sollte.
Die derzeitige EU-Gesetzgebung umfasst nur Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke oder den kommerziellen Transport bestimmt sind. Diese neuen Vorschriften reagieren auf den starken Wunsch der EU-Bürger nach verbessertem Tierschutz, wie in einem Eurobarometer-Bericht vom Oktober 2023 hervorgeht.
Hauptpunkte des Kommissionsvorschlags
Der Vorschlag zielt darauf ab, das Wohlergehen von Katzen und Hunden zu verbessern, die von Züchtern, in Verkaufseinrichtungen und Tierheimen gehalten werden.
Dabei soll auch der Verbraucherschutz gestärkt und der illegale Handel bekämpft werden. Haustierbesitzer sind von diesen Regelungen nicht betroffen, aber Tiere, die auf den EU-Markt kommen, müssen mikrogechippt sein.
Die wichtigsten Tierschutzprinzipien des Vorschlags umfassen:
- Regulierte Zucht mit Alters- und Häufigkeitsbegrenzungen.
- Verbot bestimmter Zuchtpraktiken wie Inzucht und die Zucht von Hybriden mit Wildarten.
- Weibliche Katzen und Hunde, die zwei Kaiserschnitte hatten, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.Ausschluss von Tieren mit extremen Merkmalen von der Zucht und Wettbewerben.
- Verbot schmerzhafter Verstümmelungen wie Ohren- und Schwanzkupieren, außer bei medizinischer Notwendigkeit.
- Ausreichende Versorgung mit Wasser, Futter und angemessener Unterbringung.
- Hunde müssen täglich Zugang zu einem Außenbereich haben oder ausgeführt werden, ab einem Alter von 12 Wochen.
Vor allem der illegale Handel und Import soll stärker kontrolliert und eingedämmt werden. Importe unterliegen denselben Standards wie innerhalb der EU.
Zuchtbetriebe, die mehr als fünf Würfe pro Jahr produzieren oder mehr als fünf weibliche Katzen oder Hunde halten, müssen genehmigt werden.
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