Enthornung in NRW künftig nur noch mit Schmerzmitteln
Das Enthornen von Rindern ist nach dem Tierschutzgesetz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis wird es aber - in vielen Fällen aus guten Gründen - routinemäßig durchgeführt.
Bei einem Fachgespräch im Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ging es um die Frage, wie man diesem Thema in der Praxis künftig gerecht wird. Ein erstes Ergebnis war, dass das Enthornen von Kälbern künftig nur noch mit medikamentöser Schmerzreduktion erfolgen soll.
Dazu sei eine Sedierung in Verbindung mit einem Schmerzmittel am besten geeignet. Im Idealfall könnten die dafür benötigten Arzneimittel im Rahmen einer Bestandsbetreuung an den Landwirt abgegeben werden.
Auf lange Sicht soll die Anpaarung genetisch hornloser Rinder die tierschutzrechtlich schwierige Situation lösen, die auf EU-Ebene zunehmend kritisch gesehen wird. Bislang haben die Landwirte Bullen ohne Hörner aber selten zur Zucht eingesetzt, obwohl es weltweit über 300 hornlose Besamungsbullen allein bei den "Holstein Friesian" gibt.
Nach Einschätzung der Rinder Union West ist die Nachfrage mit nur zwei Prozent aller Besamungen bisher gering. Gezielte Beratung und Bewerbung sollen den Einsatz fördern. Dazu gehört auch, dass die Zuchtverbände auf Spermaportionen hornloser Bullen einen deutlichen Preisnachlass bis zu 50 Prozent des üblichen Verkaufspreises gewähren werden.
Die Landwirtschaftskammer NRW werde Informationen mit den entsprechenden Leistungsdaten für alle weltweit verfügbaren hornlosen Bullen voraussichtlich auf eine Internetplattform einstellen. Der Aufbau einer derartigen Plattform biete zudem eine gute Möglichkeit, den Genpool langfristig zu erweitern.
Für biologisch wirtschaftende Betriebe werde eine weitere Regelung geprüft, nach der das Land NRW die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Enthornen von Rindern in Biobetrieben mit einem deutlichen Gebührennachlass verbindet, wenn dort genetisch hornlose Bullen angepaart werden.
Britta Klein, aid.de
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