Elektronische Kennzeichnung von Rindern in der EU
Die Europäische Kommission hat am 30. August 2011 einen Vorschlag angenommen, mit dessen Durchführung die Lebensmittelsicherheit weiter verbessert und die Tiergesundheit in der EU besser geschützt werden sollen.
Vor allem bietet der Kommissionsvorschlag den rechtlichen Rahmen für die erstmalige und freiwillige Einführung einer elektronischen Kennzeichnung für Rinder (EID). Rinder werden bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu privaten Betriebsführungszwecken elektronisch gekennzeichnet. Mit der breiter angelegten Anwendung wird das bestehende Verfahren zur Rückverfolgung von Rindern und Lebensmitteln (z. B. Rindfleisch) beschleunigt und genauer ausgerichtet.
Es kann auch Landwirten und anderen betroffenen Akteuren Vorteile bringen, da es den Verwaltungsaufwand durch Vereinfachung der derzeit notwendigen Verwaltungsverfahren verringert. Zwar handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, doch bietet der Kommissionsvorschlag den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene eine verbindliche Regelung einzuführen.
Daneben werden mit dem Kommissionsvorschlag Änderungen bei der Kennzeichnung durch die Aufhebung der geltenden Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch eingeführt. Hauptziel dabei ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern.
John Dalli, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte hierzu: „Dies ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Sicherheit der Lebensmittelkette in der EU. Sobald der Vorschlag in Kraft ist, wird er die Meldung von Tierverbringungen an die zentrale Datenbank erleichtern. Das bedeutet bessere und schnellere Rückverfolgung infizierter Tiere und/oder infizierter Lebensmittel; somit können wir rasch reagieren und in Zukunft mögliche Risiken für die Lebensmittelkette abwehren“.
Sonstige Vorteile
Die EID wird den Verbraucherschutz stärken, die Krankheitsprävention und -bekämpfung sowie das Krisenmanagement verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche fördern (z. B. durch die Erleichterung der Kontrolle bei Identifizierung und Registrierung oder durch die Verbesserung der Zuchttier- und Produktionsmanagementsysteme) und für bessere Handelsperspektiven sorgen.
Fleischverarbeitungsbetriebe und Tierhändler werden durch die Verringerung der Arbeitskosten ebenfalls davon profitieren.
Die EID kann zusammen mit der elektronischen Erfassung zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei den Tierhaltern beitragen, da die Anforderungen im Zusammenhang mit schriftlichen Meldungen und der Registrierung von Tierverbringungen vereinfacht werden. Indirekt wird sie auch die Verwaltung und Überwachung bestimmter Finanzhilferegelungen der Gemeinschaft zugunsten der Landwirtschaft unterstützen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 legt die Grundsätze für die Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen fest.
Hauptziel dieser Verordnung war es, nach der BSE-Krise das Vertrauen der Verbraucher in Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse durch Transparenz und lückenlose Rückverfolgbarkeit von Rindern und Rindfleischerzeugnissen wiederherzustellen.
Daher war es von entscheidender Bedeutung, dass einzelne Tiere für Veterinärzwecke zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten lokalisiert und zurückverfolgt werden konnten. Die überwiegende Mehrheit der betroffenen Akteure hält die geltende Rinderrückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsregelung für einen Erfolg.
Dennoch lässt sich das bestehende System durch Verringerung von Verarbeitungszeit, Fehlern und des Verwaltungsaufwands mithilfe der elektronische Erfassung verbessern, damit es genauer und schneller wird1.
Derzeit müssen in der EU alle Meldungen (Geburt, Tod, Tierverbringungen) von den betroffenen Akteuren manuell registriert und in ein elektronisches Format für die nationale elektronische Datenbank konvertiert werden.
Der übermäßige Verwaltungsaufwand für diese Meldungen hat bei Landwirten und anderen Tierhaltern für Bedenken und Kritik gesorgt, nicht nur wegen der Arbeitskosten, sondern auch wegen der möglichen Auswirkungen auf die „Cross-compliance-Zahlungen“, die zu Kürzungen bei Direktzahlungen und anderen Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) führen können.
Dieser Kommissionsvorschlag berücksichtigt die Ergebnisse der Konsultationen mit betroffenen Kreisen und das Ergebnis einer Folgenabschätzung. In dieser wurde der Schluss gezogen, dass die Einführung der elektronischen Kennzeichnung auf freiwilliger Basis vorzuziehen wäre, da die verbindliche Einführung möglicherweise für einige Unternehmer wirtschaftliche Nachteile hätte.
Die freiwillige Einführung lässt den betroffenen Akteuren Zeit, sich mit dem EID-System vertraut zu machen und seinen Mehrwert und den Nutzen für die Betriebsführung zu erkennen.
Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet. Der Geltungsbeginn hängt dann davon ab, wie viel Zeit diese beiden Organe benötigen, um eine Einigung zu erzielen.
Dieser Vorschlag betrifft Rinder, Bisons und Wasserbüffel. Die EID wird in der EU bereits für andere Tierarten, wie etwa Pferde, Esel, Schafe, Ziegen und Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen), erfolgreich eingesetzt.
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