Neue Funde gentechnisch veränderter Zierfische in Deutschland
Vermarktung und Haltung gentechnisch veränderter Zierfische sind in der EU illegal.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Kauf von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten (gv) Aquarienzierfischen.
Bereits in der Vergangenheit gab es dazu wiederholt Meldungen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und auch Verdachtsfälle in Deutschland.
Da in der EU bisher keine Genehmigungen für gv Zierfische ausgestellt wurden, sind der Verkauf und die Haltung solcher Tiere nicht zulässig.
Bei dem aktuellen Fall in Deutschland handelt es sich um mehrere durch Laboranalysen bestätigte gv Trauermantelsalmler in den Farben orange, pink, grün, gelb und gelb-grün, über die das BVL von der für Gentechnik zuständigen Landesbehörde informiert wurde.
Die Tiere wurden in einer privaten Haltung entdeckt. Die gentechnische Veränderung konnte bei diesen Fischen mittels DNA-Analysen (PCR-Technik) nachgewiesen werden.
Des Weiteren gibt es Fälle, bei denen aufgrund der auffälligen bunt leuchtenden Färbung der Fische ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Tiere gentechnisch verändert sind.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von gv Aquarienzierfischarten, zum Beispiel Zebrabärblinge oder verschiedene Salmlerarten, die aufgrund unterschiedlicher gentechnischer Veränderungen bei Tages- oder Kunstlicht in verschiedenen fluoreszierenden Farben auffällig leuchtend gefärbt sind.
Die auffällige Färbung beruht auf einer genetischen Veränderung der Tiere, die zur Expression eines oder mehrerer fluoreszierender Proteine führt, so dass mittlerweile eine große Bandbreite an verschiedenen Farben existiert.
In der EU sind die Haltung, die Zucht und der Vertrieb von gv Tieren als gentechnische Arbeiten eingestuft. Sie dürfen nur in gentechnischen Anlagen stattfinden.
Tiere, die gentechnisch verändert wurden, dürfen nur nach entsprechender gentechnikrechtlicher Genehmigung vertrieben werden. In der EU wurden bisher allerdings keine Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gv Zierfischen ausgestellt.
Entdeckt wurden die genannten auffälligen Aquarienfische hierbei nicht im kommerziellen (Fach-)Tierhandel, sondern auf einer privaten Handelsplattform beziehungsweise im Privatbereich.
Daher empfiehlt das BVL, Aquarienzierfische nur im Fachhandel zu kaufen.
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