Vetvigilance: Mehr Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse mit Tierarzneimitteln
(12.04.2007) Swissmedic verzeichnet im 2006 mehr Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse mit Tierarzneimitteln: Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr beträgt 40 %. Die Zahlen zeigen, dass Fachpersonen die seit fünf Jahren geltende Meldepflicht besser wahrnehmen.
Diese Entwicklung steht aber nicht für erhöhte Risiken von Tierarzneimitteln.
Im Jahr 2006 erhielt Swissmedic 118 Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse mit Tierarzneimitteln.
Dies sind gut 40 % mehr Meldungen als im Vorjahr. Weitere 55 Meldungen betrafen Impfstoffe für Tiere, welche vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe zugelassen und überwacht werden.
Diese Zahlen belegen, dass sich das System zur Verbesserung der Tierarzneimittelsicherheit bis heute gut etabliert hat.
Die Zunahme der Meldungen kann nicht mit gehäuften Risiken von Tierarzneimitteln gleichgesetzt werden. Sie ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass die praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen sowie die Vertriebsfirmen von Tierarzneimitteln ihre Meldepflicht verstärkt wahrnehmen.
Ein wirksames Meldesystem hilft, neue Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Swissmedic will im laufenden Jahr weiter informieren, damit unerwünschte Vorkommnisse mit Tierarzneimitteln tatsächlich gemeldet werden.
Kleintiere besonders betroffen
Die Meldungen zu den verschiedenen Arzneimittelgruppen und den behandelten Tieren entsprechen weitgehend den in den Vorjahren beobachteten Trends: Zu häufig eingesetzten Arzneimitteln erhält Swissmedic die meisten Meldungen.
Gut die Hälfte der Fälle betreffen Antiparasitika und drei Viertel aller Meldungen beziehen sich auf Arzneimittel für Kleintiere, namentlich Hunde und Katzen.
In fast 80 % der Fälle gilt der Zusammenhang zwischen der Anwendung des Tierarzneimittels und der unerwünschten Reaktion als belegt. Im 2006 mussten aber keine neuen risikomindernden Massnahmen umgesetzt werden.
Um die Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse mit Tierarzneimitteln zu erfassen und zu bewerten (sog. Vigilance), arbeitet Swissmedic mit dem Institut für Veterinärpharmakologie und toxikologie der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich zusammen.
Die VETSUISSE-Fakultät agiert als Meldestelle, welche den Zusammenhang der unerwünschten Wirkung mit dem Arzneimittel eruiert, während Swissmedic die sicherheitsrelevanten Massnahmen umsetzt.
Seit letzten Herbst orientiert die Website www.vetvigilance.ch über die Vigilance im Veterinärbereich.
Diese Plattform macht alle für die Tierärzteschaft wichtigen Informationen zum Meldesystem an einem Ort verfügbar und informiert über aktuelle Probleme wie die zunehmende Resistenz von Parasiten der kleinen Wiederkäuer gegen Antiparasitika.
Gesetz schreibt Meldepflicht vor
Das Anfang 2002 in Kraft getretene Heilmittelgesetz verpflichtet nebst den Firmen auch Fachpersonen, welche gewerbsmässig Tierarzneimittel anwenden oder abgeben, vermutete schwerwiegende unerwünschte oder bisher nicht bekannte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel zu melden.
Dieses ab 2003 systematisch eingeführte Meldesystem hat sich im Laufe der letzten Jahre zunehmend etabliert.