Bundesrat beschließt ersatzlose Aufhebung der Psittakoseverordnung
Wellensittiche benötigen in Zukunft keine Psittakoseringe mehr
Zucht- und Handelserlaubnis gemäß § 17 g Tierseuchengesetz weiterhin erforderlich – Empfehlung: Buchführung und Kennzeichnung bis auf weiteres beibehalten