Apfelschnecke der Gattung Pomacea canaliculata
Eine Anfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beim Pflanzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat ergeben, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten ist.
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