Tierarztpraxen bieten ab dem 27. April 2020 wieder sämtliche Leistungen an

(24.04.2020) Ab dem 27. April dürfen Tierarztpraxen wieder alle Untersuchungen und Behandlungen durchführen. Arbeitnehmende und Kunden werden weiterhin durch zusätzliche Vorkehrungen geschützt.

Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 16. April können ambulante medizinische Praxen ab nächsten Montag ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen. Dazu gehören auch die Tierarztpraxen. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Leistungen anbieten.

Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST)

Der Schutz der Kundschaft und der Arbeitnehmenden muss jedoch weiterhin sichergestellt sein. In Tierarztpraxen findet generell eine eher geringe Anzahl direkter Personenkontakte statt und diese lassen sich rückverfolgen. Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) werden in den Praxen eingehalten und gelten auch für die Kundschaft.

Schutzkonzept für Tierarztpraxen und -kliniken

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) hat Empfehlungen für ein Schutzkonzept erstellt, welches Tierarztpraxen oder -kliniken übernehmen können. Dazu gehört unter anderem, dass reguläre Praxisbesuche nur nach telefonischer Anmeldung des Tierhalters erfolgen sollten.

Generell warten die Besitzer während der Untersuchung und Behandlung draussen. Die Übergabe des Tiers erfolgt zum Beispiel auf dem Parkplatz. Auch in der Nutztiermedizin wird auf den nötigen Abstand geachtet.

Teils erhebliche wirtschaftliche Einbussen

In den vergangenen Wochen sind die Tierarztpraxen und -kliniken zwar offengeblieben, mussten sich jedoch aufgrund der Bestimmungen des Bundesrats auf die Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen beschränken. Viele Praxen waren dadurch von teils erheblichen Umsatzrückgängen betroffen.

Um die tiergesundheitliche Grundversorgung zu garantieren und trotzdem das Personal zu schützen, wurde in vielen Praxen mit zwei getrennten Teams gearbeitet. Die Kurzarbeit ist im Kleintierbereich verbreitet.

Zusätzliche Schutzvorkehrungen, z.B. Plexiglaswände, führen ausserdem zu Investitionen in die Infrastruktur. Auch stieg das Informationsbedürfnis der Kunden. Viele Tierärztinnen und Tierärzte leisteten einen grossen Zusatzaufwand für Gespräche, auf deren Verrechnung teilweise verzichtet wurde.

Mehrarbeit wegen geschlossenen Grenzen

Trotz eingeschränktem tiermedizinischen Angebot kam es im Tessin zum Teil zu Mehrarbeiten. Dies, weil etliche Tierhalter mit ihren Haustieren nicht mehr in die Praxen ins italienische Grenzland fahren konnten.

Ebenfalls im Grenzgebiet zu Deutschland kam es zu einem erweiterten Kundenstamm insbesondere beim pferdemedizinischen Angebot, da die Tierhalter nicht mehr mit ihren Pferden nach Deutschland reisen und diese dort behandeln lassen konnten.



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