Datenschutz mit inBehandlung Tierarztsoftware

(30.03.2018) Tierärzte haben sicherlich aus den Medien und der Fachpresse entnommen, dass dem Datenschutz in 2018 eine besondere Bedeutung zukommt.

Dieses Thema ist seit der Gründung in 2012 eines der Grundprinzipien von inBehandlung Tierarztsoftware, weshalb die Tierarztsoftware auch auf die bevorstehenden Änderungen und neuen Anforderungen gut vorbereitet ist.

inBehandlung Praxissoftware Deshalb wollte es das Team von inBehandlung Tierarztsoftware nicht versäumen mit seinen Kunden und Interessenten über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu sprechen.

Ab 25.Mai 2018 muss die EU-DSGVO verbindlich angewendet werden, und das Betrifft nicht nur Firmen wie die Anbieter von Tierarztsoftware, sondern auch Unternehmen wie Tierarztpraxen. Diese Verordnung vereinheitlicht den Datenschutz innerhalb der EU, und regelt den Umgang mit bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Wie Sie vielleicht wissen, läuft inBehandlung Praxissoftware auf eigenen Rechnern im Hetzner-Datenzentrum in Nürnberg. Hier liegen die Daten der Kunden, und inBehandlung stellt durch professionelle Schutzmaßnahmen sicher, dass der Datenschutz- und die Datensicherheit stets gewährleistet sind.

Dadurch ist laut DSGVO inBehandlung Tierarztsoftware der sogenannte „Auftragsverarbeiter“, Sie als Praxis der „Auftraggeber“.

Art.28 Abs.1 DSGVO legt fest, dass ihr als Auftraggeber verpflichtet seid uns als Auftragsverarbeiter dahingehend zu hinterfragen, in wie weit wir das Datenschutzniveau sowie die Datensicherheit gewährleisten.

inBehandlung Tierarztsoftware begrüßt diese Regelung, bietet sie doch gleichzeitig die Möglichkeit, Tierärztinnen und Tierärzten nochmal im Detail dar zu legen, was sein professionelles IT Team alles im Hintergrund für die Praxen leistet.

Hierzu wurde ein ausführliches Dokument erstellt, welches detailliert die Maßnahmen von inBehandlung zum Datenschutz und zur Datensicherheit erläutert. Im Rahmen der EU-DSGVO wird das als „Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung“ (ADV) bezeichnet. Diese Vereinbarung steht allen inBehandlung Kunden zur Verfügung.

Neben der Datenverarbeitung in der Software gibt es sicherlich noch andere Bereiche, die für Sie als Tierarztpraxen Datenschutz relevant sein könnten. Dazu hat das Team der inBehandlung Tierarztsoftware ein paar interessante Artikel und Quellen gefunden, die vielleicht für Sie interessant sein könnten:

www.inbehandlung.de



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