Zutrittserlaubnis für Assistenzhunde im Lebensmittelhandel

(08.02.2014) Immer wieder wird den Assistenzhunden behinderter Menschen der Zutritt zu Lebensmittel-Geschäften verweigert. Die Initiative Zukunft Heimtier begrüßt, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jetzt klar positioniert hat: Assistenzhunde sollen laut einer öffentlichen Mitteilung Zugang erhalten, um eine Diskriminierung behinderter Menschen zu vermeiden.

Es ist eine rechtliche Grauzone: Die Betreiber von Lebensmittel-Geschäften müssen gemäß einer europäischen Verordnung grundsätzlich vermeiden, dass Tiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden.


Begleithunde sind für ihre Halter eine wichtige Stütze im Alltag, so auch beim Lebensmitteleinkauf
Diese Regelung gilt aber nicht für die ausgebildeten Assistenzhunde behinderter Menschen.

Das stellte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jüngst auf seiner Homepage klar: „In Sonderfällen kann gemäß den geltenden Vorschriften Haustieren der Zugang dennoch gestattet werden“, heißt es.

„Das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden ist aus Sicht des BMEL ein solcher Sonderfall, denn das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen ist hier ausschlaggebend.“

Über seine Position hat das Ministerium nach eigenen Angaben auch die Landesbehörden für Lebensmittelüberwachung, das Veterinärwesen und die großen Handelsverbände informiert.

Diese Klarstellung ist nach Einschätzung von Experten eine große Erleichterung für viele Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf einen Assistenzhund, also beispielsweise einen Blindenführhund oder Behinderten-Begleithund, angewiesen sind.

Im Alltag wird ihnen der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften mit Hund oft verweigert, ein Einkauf ist dann nicht möglich. „Halter von Assistenzhunden haben jetzt größere Chancen, ihr Zutrittsrecht als Mensch-Hund-Team in Lebensmittelgeschäften, auf Märkten, in Restaurants und Bäckereien ohne Diskussionen geltend zu machen“, sagt Sabine Häcker vom Verein „Hunde für Handicaps“.

Zu erkennen sind seriös ausgebildete Assistenzhund-Teams an ihrem Ausweis, oftmals auch an speziellen Kenndecken oder Führgeschirr.

Zukunft Heimtier, eine Initiative des Tiernahrungsherstellers Mars, unterstützt den Verein „Hunde für Handicaps“ dabei, Zugangsrechte für Assistenzhunde zu öffentlichen Gebäuden, Geschäften und der Gastronomie durchzusetzen.

„Ein ausgebildeter Behinderten-Begleithund gleicht ebenso wie ein anderes Hilfsmittel – beispielsweise ein Hörgerät oder ein Rollstuhl – krankheitsbedingte Einschränkungen aus“, sagt Rolf Zepp von der Initiative Zukunft Heimtier.

„Die Tiere ermöglichen Mobilität, Unabhängigkeit und steigern so immens die Lebensqualität behinderter Menschen – aber nur, wenn sie auch wirklich an der Seite ihrer Halter sein dürfen.“



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