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RF/Canva
Deutschland

Blauzungenkrankheit: Weiterhin drei Impfstoffe gegen BTV-3 zugelassen – BMEL erlässt Eilverordnung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat per Eilverordnung die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) für weitere sechs Monate gestattet. Damit soll einem möglichen erneuten Ausbruchsgeschehen im Frühjahr 2025 vorgebeugt werden.

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Mit steigenden Temperaturen und der damit verbundenen erhöhten Aktivität der Gnitzen (Culicoides spp.) , die als Vektoren für das BTV-3 fungieren, rechnet das BMEL mit einem erneuten saisonalen Aufflammen von Infektionen. Die Eilverordnung, die heute im Bundesgesetzblatt verkündet und bereits morgen in Kraft tritt, soll sicherstellen, dass Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen rechtzeitig durchgeführt werden können.

Obwohl zwei BTV-3-Impfstoffe am 20. Februar 2025 von der EU-Kommission zugelassen wurden, sind diese aktuell in Deutschland nicht in ausreichender Menge und zulassungskonformer Aufmachung verfügbar. Daher bleibt die Anwendung der bisher genutzten drei Impfstoffe vorerst weiterhin erlaubt.

Tierärztliche Empfehlung: Impfungen dringend angeraten

Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick betont die Dringlichkeit: 

„Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und ihren Haltern – im schlimmsten Fall endet die Krankheit tödlich. Dank der Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe können Tiere weiterhin geschützt werden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Impfung, bevor die Gnitzen aktiv werden.“

Angesichts der bisher niedrigen Impfraten in deutschen Rinder-, Schaf- und Ziegenbeständen ruft das BMEL dazu auf, die Tiere rechtzeitig vor Beginn der Übertragungssaison zu impfen.

Bedeutung für Tierärzt:innen und Betriebe

Für Tierärzt:innen bedeutet die Verlängerung der Impfstoff-Gestattung:

  • Rechtssicherheit bei Impfungen gegen BTV-3 bis einschließlich Spätsommer 2025.
  • Möglichkeit, Bestände vor einer möglichen Infektionswelle umfassend zu schützen.
  • Beratungspflicht gegenüber Tierhalter:innen hinsichtlich der Impfdringlichkeit und Krankheitsfolgen.

Die Blauzungenkrankheit kann insbesondere bei Schafen und Ziegen schwere und teils tödliche Verläufe verursachen. Auch Rinder zeigen teils erhebliche Symptome. Neben dem Tierschutz stehen auch wirtschaftliche Verluste für die Betriebe im Fokus, da ein Ausbruch Handelsrestriktionen und Leistungsabfälle mit sich bringen kann.

Hier gehts zur Information auf BMEL.de

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