
Neue Antibiotikameldungen in der Kleintiermedizin: Was Tierärzte wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Tierärzte in Deutschland Antibiotikameldungen für Katzen und Hunde durchführen. EU-weit wird dies ab 2026 durch das neue Tierarzneimittelgesetz eingeführt.
Die Erfassung und Meldung von Antibiotikaverbrauchsdaten in der Tiermedizin ist essenziell, um den Einsatz antimikrobieller Mittel zu überwachen und EU-Vorgaben zu erfüllen. Tierärzte sind verpflichtet, Daten zur Anwendung, Abgabe oder Verschreibung von Antibiotika zu dokumentieren und an die Tierarzneimitteldatenbank (TAM-DB) zu melden.
Dies betrifft derzeit Rinder, Schweine, Hühner und Puten. Ab 2026 werden weitere Tierarten wie Schafe, Ziegen, Fische und Pferde einbezogen, und ab 2029 folgen auch Hunde und Katzen. In Deutschland beginnt die verpflichtende Datenerfassung für Kleintiere bereits 2025.
Gemeldet werden müssen unter anderem der eindeutige UPD Package Identifier (UPD-PI) des Medikaments, die Tierart, die Anzahl der behandelten Tiere und die Behandlungstage. Diese Daten können über die Praxissoftware, die Online-Maske der TAM-Datenbank oder CSV-Dateien übermittelt werden.
Der UPD-PI ermöglicht die einheitliche Identifikation der Medikamente auf EU-Ebene, sodass eine fehlerfreie Weiterleitung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gewährleistet ist.
Um die Meldung zu erleichtern, wird empfohlen, Softwarelösungen mit automatisierten Schnittstellen zu nutzen. Alternativ kann ein externer Dienstleister die Meldung übernehmen, wofür jedoch eine schriftliche Erklärung des Tierarztes notwendig ist.
Die Anforderungen und die Liste der meldepflichtigen Arzneimittel werden regelmäßig aktualisiert und sind online abrufbar. Tierärzte sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um eine präzise und fristgerechte Datenübermittlung sicherzustellen.
Dies trägt maßgeblich zur Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung bei und unterstützt die Einhaltung nationaler und EU-weiter Standards.
Expertinnen des BVL haben ein kostenfreies Webinar im Dezember 2024 abgehalten, die Aufnahmen sind bis zum Ende des Jahres 2025 auf MyVetlearn.de verfügbar: Hier gehts zur Aufzeichnung!
Zudem hat das BVL die wichtigsten Fragen auf Antworten rund um die Antibiotikameldungen als FAQ zusammengestellt.
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