Verfassungsrechtliche Studie belegt: Exotenhaltung ist gesetzlich geschützt

(02.12.2018) Tierhaltung ist so alt wie die menschliche Zivilisation. In fast der Hälfte aller deutschen Haushalte leben Menschen mit Heimtieren zusammen, ein Leben ohne Tiere ist kaum vorstellbar.

Auch die private Haltung von „exotischen“ Heimtieren wie Fischen, Reptilien, Vögeln und Säugetieren besitzt eine sehr hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung.

Heimtierhaltung und Verfassungsrecht Durch den immensen Wissenszuwachs engagierter Tierhalter sowie mithilfe von moderner Technik ist es heute sehr gut möglich, auch Arten zu pflegen und erfolgreich zu züchten, die einst als schwierig in der Haltung galten.

Die Beiträge der privaten Tierhalter zum Tier- und Artenschutz können hier kaum hoch genug eingeschätzt werden.

Dennoch finden gesetzgeberische Maßnahmen zur Beschränkung der privaten Tierhaltung, zum Beispiel durch Gefahrtiergesetze in einigen Bundesländern, zunehmend Beachtung oder sind teilweise schon in Kraft getreten.

Die Gefahr ist groß, dass es durch diese Gesetze schrittweise zu weiteren Beschneidungen der „Exoten“- und damit gesamten Tierhaltung kommt, befeuert durch emotionale Scheinargumente radikaler Tierrechtsorganisationen.

Der Frage, welche grundlegenden verfassungs- und europarechtlichen Garantien und Prinzipien bei der Heimtierhaltung bestehen, geht nun erstmals eine von dem international renommierten Bonner Juristen Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger verfasste Studie nach. In dem neu erschienenen Werk „Heimtierhaltung und Verfassungsrecht“ werden nicht nur die noch drohenden und bereits umgesetzten Haltungseinschränkungen sowie -verbote beleuchtet, sondern auch die allgemeine verfassungsrechtliche Situation bei der Haltung von Heimtieren, mit besonderem Fokus auf die sogenannten „Exoten“.

Obwohl die Rechte von Haltern, aber auch Gewerbetreibenden ohne tragfähige juristische Rechtfertigungsgrundlage regelmäßig durch den Gesetzgeber beschnitten werden, finden die verfassungsrechtlichen Schlussfolgerungen in der vorliegenden Rechtsprechung und im staatsrechtlichen Schrifttum bislang kaum adäquate Resonanz.

„Die Haltung von Heimtieren genießt einen umfassenden verfassungsrechtlichen Schutz, insbesondere über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht“, so Prof. Spranger, „ein Großteil der aktuell geltenden Gefahrtierregelungen steht daher im Gegensatz zu individuellen Grundrechten und allgemeinen Verfassungsprinzipien“.

In Anlehnung an die bereits erwähnten Gefahrtiergesetze weist seine Publikation darauf hin, dass das Schädigungspotenzial sogenannter „exotischer Gefahrtiere“ extrem gering einzuschätzen ist und fast gegen null tendiert.

Obwohl in Deutschland mehrere hunderttausend „gefährliche Exoten“ gehalten werden, kommt es nur in seltensten Einzelfällen zu gesundheitsrelevanten Schädigungen, die eine derartige Einschränkung der Tierhaltung rechtlich keinesfalls rechtfertigen.

Dagegen führen restriktive Regelungen zu teilweise kaum mehr erfüllbaren Anforderungen an die Halter von „Gefahrtieren“, also ausgerechnet zu Lasten jener sachkundigen Personen, die seit vielen Jahrzehnten entscheidend zum Erkenntnisgewinn über die Biologie vieler Arten und damit zu deren Schutz beitragen.

Die verfassungsrechtliche Studie von Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger zur Tierhaltung wurde unter dem Titel „Heimtierhaltung und Verfassungsrecht“ als Band 11 in der Reihe „Recht: Forschung und Wissenschaft“ im Münsteraner LIT-Verlag veröffentlicht.

Sie wurde auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT e.V.) zusammen mit zahlreichen Partnerverbänden auf den Weg gebracht und soll künftig für den Gesetzgeber wie auch im gerichtlichen Vollzug als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen.

An der Finanzierung dieser Studie haben sich neben der DGHT und weiteren Vereinen, Fachverbänden sowie Firmen auch über 100 natürliche Personen im Rahmen einer Crowdfunding-Aktion beteiligt: ZZF e.V. (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands), VDA e.V. (Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde), DV-TH e.V. (Dachverband der Tierhalter), BNA e.V. (Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz), ATSLL e.V. (Aqua-Terra-Saar-Lor-Lux), Arbeitsgemeinschaft Krokodile der DGHT e.V., Zoo Zajac GmbH, Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG, Sera GmbH, Schulte GmbH, JBL GmbH & Co. KG, Import Export Peter Hoch GmbH, Hagen Deutschland GmbH & Co. KG, Diskuszucht Stendker GmbH & Co. KG, Bugs International GmbH, Aquarium Münster Pahlsmeier GmbH.



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