Feststellungsklage zu Taubenfütterungsverbot in Fulda
(11.04.2019) Musterklage gegen kommunales Taubenfütterungsverbot eines Gemeindeparlaments
Mit Unterstützung der Erna-Graff Stiftung für Tierschutz sowie weiterer Tierschutzorganisationen ist eine Taubenfreundin nun den Weg zu den Verwaltungsgerichten gegangen, um ein kommunales Taubenfütterungsverbot überprüfen zu lassen.
Die Klägerin, die inzwischen, wie vielfach öffentlich berichtet, von der Stadt Fulda mit zahlreichen Bußgeldbescheiden wegen ihres angeblich verbotenen Taubenfütterns überzogen worden ist, will nunmehr eine grundsätzliche Klärung der Frage erreichen, die letztlich durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgen soll.
Eingereicht worden ist die Klage nunmehr beim Verwaltungsgericht Kassel. Damit soll den zu dieser Frage regelmäßig nicht von Sachkunde gekennzeichneten völlig uneinheitlichen Entscheidungen diverser Amtsgerichte in Deutschland, die für die Überprüfung von Bußgeldbescheiden aus allen Bereichen des Lebens zuständig sind, ein Ende bereitet werden.
Stadttauben werden in Deutschland vielfach als Problem angesehen, weshalb in einigen Städten Taubenfütterungsverbote erlassen wurden, um der vermeintlichen Plage Herr zu werden. Stadttauben entstammen zu fast 100% privaten Züchtungen und sind also Haustiere bzw. deren Abkömmlinge, die unbedingt auf die Fütterung durch Menschen angewiesen sind.
Andernfalls sterben sie einen langwierigen und qualvollen Tod durch Verhungern. Hinzu kommt, dass die Fütterungsverbote ihren Zweck - die Bestandsminimierung - gar nicht erfüllen. Das zeigen Erfahrungen vieler Städte. Denn aufgrund der Züchtung brüten die Tauben auch bei Nahrungsknappheit und zeugen stetig weiter Nachkommen, auch im Winter, anders als ihre wilden Artgenossen.
Diese Methode der Bestandsminimierung ist daher aus der Sicht der Tierschützer zum einen für die Tiere eine nicht hinnehmbare Qual, die ihnen der Mensch als Züchter eingebrockt hat und zum anderen nicht einmal zielführend.