Bundesverwaltungsgericht: rein wirtschaftliche Kriterien sind kein „vernünftiger Grund“ für Kükentötung

(13.06.2019) Das BVerwG hat am 13. Juni 2019 eine wegweisende Entscheidung für den Tierschutz in Deutschland getroffen.

Erstmalig hat sich ein Bundesgericht mit den konkreten Anforderungen an einen „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes auseinandergesetzt, der bisher völlig konturenlos fast jegliches Tierleid ermöglichte.

Bundesverwaltungsgericht Nach § 1 TierSchG darf niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Leid, Schmerzen oder Schäden zufügen. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist bisher weder durch die Rechtsprechung noch durch den Gesetzgeber selbst geklärt worden. Bisher schien jeder ökonomische Grund ausreichend zu sein, um von einem vernünftigen Grund auszugehen. Damit ist jetzt Schluss.

Konkret ging es heute um die seit langem diskutierte Frage, ob das millionenfache Töten männlicher Küken in der Eierindustrie von einem vernünftigen Grund gedeckt und damit mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Zwei Landkreise waren von Betrieben verklagt worden, nachdem sie ein Tötungsverbot der Küken verfügt hatten.

Die Vorinstanz hatte ihnen Recht gegeben. Das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zwar abgewiesen, hat aber gleichwohl der bisherigen Praxis ein Ende bereitet.


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