DVT begrüßt umfassende Änderung des nationalen Futtermittelrechts

(14.07.2010) Der Deutsche Verband Tiernahrung e. V. (DVT) begrüßt die am 9.7.2010 im Plenum des Bundesrates getroffene Entscheidung zur umfassenden Angleichung des deutschen Futtermittelrechts an übergeordnetes EU-Recht.

Mit der Verabschiedung der 10. Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen haben die Bundesländer zeitgerecht der Änderung bzw. Streichung einer Vielzahl von Einzelregelungen der deutschen Futtermittelverordnung zugestimmt, die ab 1. September 2010 von einer EU-einheitlichen Regelung zur Kennzeichnung und zum Verkehr von Futtermitteln ersetzt werden.

Nun steht der Unterzeichnung durch die Bundesregierung und der Verkündung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt nichts mehr im Wege.

Zu den inhaltlich bedeutsamsten Änderungen des geltenden Rechts zählt die Einführung neuer Schätzformeln für die Überprüfung der Energiegehalte in Schweine- und Rinderfutter. Damit übernimmt der Gesetzgeber die Vorschläge der Wissenschaft, die in den vergangenen drei bis vier Jahren erarbeitet wurden.

Die Energieschätzung wird damit genauer. Mit der Streichung der obligatorischen prozentualen Kennzeichnung und der verpflichtenden Angabe der absteigenden Reihenfolge hatte der Europäische Gesetzgeber bereits im Juni 2009 eine wichtige Entscheidung getroffen, die jetzt in nationales Recht übernommen wird.

Wichtig erscheinen aber auch die inhaltlichen Streichungen – beispielsweise der veralteten Typenliste für Mischfutter –, weil damit nicht nur die Angleichung an europäisches Recht, sondern auch eine spürbare Modernisierung erreicht wird. Ein deutlich verbesserter Überblick über einzelne kleinere Verbots- und Durchführungsverordnungen im Bereich des Futtermittelrechts – beispielsweise der Guarkern-Einfuhrverbotsverordnung – wird dadurch erreicht, dass all diese Einzelvorschriften nun zentral zusammengefasst werden.

Dies hilft bei der Einhaltung dieser aus Sicherheitsgründen erlassenen Einzelverordnungen und verbessert damit auch die Futtermittelsicherheit.

Peter Radewahn, Geschäftsführer des DVT: „Wir begrüßen diesen Schritt der Umsetzung von EU-Recht ausdrücklich. Der politische Wille zur 1:1-Umsetzung von EU-Recht sollte aber auch in kleinen Regelungen noch geradliniger verfolgt werden.

Im vorliegenden Fall wäre beispielsweise die nationale Beibehaltung von Einzelvorschriften zur Kennzeichnung von ammoniumsalzhaltigen Futtermitteln sicher entbehrlich gewesen. Wir fordern nachdrücklich, dass auch Dienststellen in Bund und Ländern dem oft berufenen politischen Willen zur 1:1-Umsetzung in der praktischen Rechtsanwendung in Zukunft konsequenter nachkommen.“


 

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