Tarifverhandlungen: TFA im vmf um Votum zum Arbeitgeberangebot gebeten
Mehr als vier Monate nach den Sondierungsverhandlungen am 4. Juli sind die Tarifverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) noch nicht abgeschlossen.
Die Tarifpartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) – haben in einigen Positionen zwar einen Konsens gefunden, bei den Gehaltssteigerungen, Ausbildungsvergütungen und einer neuen Tätigkeitsgruppe für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen, liegen die Vorstellungen jedoch noch weit auseinander.
vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin Hannelore König erklärt: „Angesichts der hohen Inflationsrate seit 2022 und des niedrigen Ausgangsgehalts fordern wir – rückwirkend vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. Dezember 2025 - eine Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent.
Der Bruttostundenlohn würde damit in der ersten Tätigkeitsgruppe bei Berufsanfänger*innen von 14,01 auf 15,76 Euro steigen. Das Gehalt für diese TFA läge in Vollzeit damit bei 2.726 Euro brutto und somit endlich über der Schwelle zum unteren Entgeltbereich.
Dieser wurde für 2023 mit einem Wert von 2.530 Euro errechnet. Wenn wir das Angebot der bpt-Tarifkommission für eine Laufzeit von zwölf Monaten annehmen, blieben die TFA beim Berufseinstieg nach wie vor im unteren Entgeltbereich.
Das ist unter Berücksichtigung der Qualifikation der TFA als Fachkräfte mit Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier nicht akzeptabel. Auch das Alternativangebot bei einer verlängerten Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2026 sehen wir kritisch.“
Nun sind die TFA-Mitglieder im vmf gefragt, ihr Votum abzugeben. „Die TFA-Mitglieder im vmf erhalten in den nächsten Tagen Post von uns mit weiteren Informationen und einem Fragebogen.
Wir bitten alle TFA-Mitglieder, sich an unserer internen Umfrage zu beteiligen, damit wir die Rückmeldungen als Grundlage für unser weiteres Vorgehen nutzen können“, erklärt Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, und ergänzt: „Die Teilnahme an der Umfrage ist auch direkt im internen Mitgliederbereich möglich und sie setzt keine langjährige Mitgliedschaft im vmf voraus. Auch neue Mitglieder können direkt abstimmen.“