Tarifverhandlung für Tiermedizinische Fachangestellte abgeschlossen

(12.06.2014) In der zweiten Tarifrunde haben sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf ein Ergebnis geeinigt. Nach intensiven Beratungen wurden am 11. Juni 2014 in Bochum Abschlüsse für den Gehaltstarifvertrag und den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Tiermedizinische Fachangestellte erzielt.

Beide Verträge sollen rückwirkend zum 1. April 2014 gelten und eine Laufzeit von drei Jahren haben. Endgültig in Kraft treten sie aber erst, wenn bis zum Ende der Erklärungsfrist am 18. Juli die Tarifkommissionen zugestimmt haben und keine der Parteien Einspruch erhebt. Vereinbart wurde deshalb, erst nach Ablauf der Erklärungsfrist am 18. Juli über die konkreten Ergebnisse zu informieren.

Der Abschluss sieht eine lineare Gehaltserhöhung für Tiermedizinische Fachangestellte in zwei Stufen vor. Außerdem wurden praxisnahe Voraussetzungen für die dritte Tätigkeitsgruppe festgelegt. Auszubildende können sich ebenfalls auf ein finanzielles Plus freuen.

„Wir können mit den Ergebnissen zufrieden sein“, erklärte Hannelore König, 1. Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Damit ist es den Tarifpartnern gemeinsam gelungen, die Fortbildungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Tierarztpraxen entsprechend anzuerkennen.“

Hintergrund: Der bpt und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. führen seit 1987 Tarifverhandlungen für Tierarzthelfer/innen bzw. Tiermedizinische Fachangestellte. Neben dem Gehaltstarifvertrag (GTV) und dem Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung gibt es einen Manteltarifvertrag.

Der GTV enthält drei Tätigkeitsgruppen, von denen die zweite eine zehnprozentige Erhöhung zum Grundgehalt vorsieht und mit dem Nachweis von 24 definierten praxisrelevanten Fortbildungsstunden verbunden ist. Die Qualität der Fortbildungen wird von einer Arbeitsgemeinschaft der Tarifvertragsparteien auf Grundlage des Leitfadens überwacht und anerkannt.

In der bisherigen dritten Tätigkeitsgruppe gibt es einen 20-prozentigen Aufschlag für geregelte Aufstiegsfortbildungen nach § 53 und 54 Berufsbildungsgesetz.

Nach Inkrafttreten können sich Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. bei Fragen gern an die Rechtsabteilung des Verbandes wenden.



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