Hinweis an TFA: An höhere Tätigkeitsgruppen denken

(29.10.2020) Zeit ist Geld – diese Redewendung hat für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) in Corona-Zeiten eine zusätzliche Bedeutung: Nach dem Gehaltstarifvertrag können sie in die höheren Tätigkeitsgruppen (TG) II bzw. III aufsteigen und damit einen zwölf- bzw. 22-prozentigen Zuschlag zur TG I erhalten.

Voraussetzung ist, dass sie ausreichend anerkannte und von der Arbeitgeberseite als praxis- und arbeitsplatzbezogen bewertete Fortbildungsstunden absolvieren. In TG II müssen dafür 24, in TG III 96 anerkannte Fortbildungsstunden, die auch gesammelt werden können, nachgewiesen werden.

Nach Aufstieg in die höhere Tätigkeitsgruppe sind für den Erhalt auch in Zeiten der Corona-Pandemie pro Jahr acht bzw. 16. anerkannte Fortbildungsstunden notwendig.

„Das ist gerade sehr schwierig“, bemerkt Silke Agus, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Zum einen werden immer weniger Präsenzveranstaltungen angeboten oder müssen leider komplett abgesagt werden, zum anderen herrschen Personalengpässe in den Tierarztpraxen und durch Mehrarbeit ist kaum Zeit für Fortbildung.“

Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Als Lösung verweist sie auf Onlineseminare. Zurzeit bearbeitet die AG TFA mehr Anträge auf Anerkennung von Onlineseminaren als je zuvor. Auch Onlineveranstaltungen werden 1 zu 1 zeitlich anerkannt.

Ihr Vorschlag: „Bei Einhaltung aller gebotenen Schutzregeln können sich TFA auch in Praxisteams online fortbilden. Vielleicht auch während der Arbeitszeit – und damit eine neue Fortbildungskultur leben – auf jeden Fall sollte Fortbildung in der Freizeit möglich sein. Nutzen Sie die Chance, denn diese Fortbildungszeit verschafft Ihnen nicht nur neues Wissen und neue Kompetenzen, sondern auch mehr Geld!“

Die Liste der anerkannten Fortbildungen können Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e.V. im internen Mitgliederbereich einsehen. Zudem geben die Anbieter der Fortbildungen Auskunft darüber, wie und in welchem Umfang ihre Seminare und Veranstaltungen eine Anerkennung erhalten haben.

An die Veranstalter wendet sich Silke Agus mit dem Hinweis, dass Präsenzseminare und –lehrgänge die online angeboten werden, komplett neu zur Anerkennung eingereicht werden müssen. Hier sollte die Frist von sechs Wochen beachtet werden, damit keine zusätzlichen Kosten in Form von einem Eilzuschlag in Höhe von 50 Euro anfallen.

Weiteren Informationen über die Arbeit und die Anerkennung von Fortbildungen durch die AG TFA auf: vmf-online.de/ag-tfa



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