Fort- und Weiterbildung: AG TFA setzt Arbeit fort

(12.12.2012) Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte hat sich neu konstituiert

Am Rande des bpt-Kongresses in Hannover hat sich die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (AG TFA) neu konstituiert.

Dem Gremium gehören neben der wiedergewählten Vorsitzenden Silke Agus vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. nun die Mitglieder des Präsidiums des Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) Rolf Herzel (stellvertretender Vorsitzender) sowie Dr. Klaus Kutschmann und Dr. Petra Sindern an.

Die Arbeitnehmerseite ergänzen Margret Urban und Nicole Josten-Ladewig vom Verband medizinischer Fachberufe e.V.

„Das vor vier Jahren eingeführte System der tariflichen Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen hat sich inzwischen etabliert“, sagt Silke Agus.

Die Referatsleiterin für Tiermedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V. belegt diese Aussage mit Zahlen „Seit 2009 verzeichneten wir einen Anstieg der eingereichten Fortbildungsmaßnahmen.

2011 waren es 350. 2012 erreichen wir voraussichtlich wieder diese Größe. Zurzeit sind zudem 25 Fernkollegs anerkannt.

“Bei der Sitzung wurden Konkretisierungen beschlossen. So gelte es in Zukunft, bei den Veranstaltungstiteln und auf den Teilnahmebescheinigungen deutlich herauszustellen, dass es sich um die Vermittlung von Kompetenzen bei der "Assistenz“ im tiermedizinischen Bereich handelt.

Ab 2013 werden Veranstaltungen, in denen Grundlagen im Labor vermittelt werden, die Teil der Ausbildung zur TFA sind, nicht mehr berücksichtigt. Zur Qualitätssicherung muss ab nächstem Jahr jedem Antrag eine Lernzielformulierung sowie die Vita des Lehrpersonals beigefügt werden.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) hatten vor vier Jahren die Schaffung einer Tätigkeitsgruppe II vereinbart.

Ziel ist es, TFA zu honorieren, die in Abstimmung mit dem Praxisinhaber Fortbildungen besuchen, die auf die jeweiligen Praxisschwerpunkte zugeschnitten sind.

Die Anerkennung erfolgt nur, wenn die Organisatoren ihre Seminare, Workshops und Fachtagungen, aber auch Fernkollegs, Inhouse-Schulungen oder Fortbildungen über Fachzeitschriften vorab zur Prüfung bei der AG TFA einreichen.

Der aktualisierte Kriterienkatalog und die gültige Gebührenliste werden nach Abstimmung auf den Internetseiten beider Verbände (www.tieraerzteverband.de und www.vmf-online.de) veröffentlicht.




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