Deutschland: Berufsordnungen für Tiermedizinische Fachangestellte

(01.05.2008) Medizinische, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte werden eigene Berufsordnungen erhalten.

Das haben die Mitglieder der 20. Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. am Wochenende auf ihrer Tagung in Kassel beschlossen.

"In den Berufsordnungen spiegeln sich die Grundsätze unseres beruflichen Selbstverständnisses wider. Wir setzen damit ganz gezielt Standards für die Kolleginnen in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen. Wir wollen gegenüber den Patienten und unseren Partnern im Gesundheitswesen deutlich machen, dass wir bewusst zu unseren Aufgaben, unserer Verantwortung und unserer Rolle in der Gesellschaft stehen", erklärte dazu die Präsidentin des Verbandes, Sabine Rothe.

Die Berufsordnungen bilden die Aufgabenbereiche der Berufsangehörigen ab. Sie enthalten die Prinzipien für den Umgang mit den Patienten - sowohl im administrativen als auch medizinischen Bereich der Praxis. Sie verpflichten dazu, die fachlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen zu aktualisieren und zu erweitern.

Sabine Rothe: "Die Berufsordnungen werden auf freiwilliger Basis anerkannt. Für sehr viele unserer Kolleginnen bestimmen die darin enthaltenen Grundgedanken schon heute ihr Handeln. Es ist uns aber wichtig, das auch festzuhalten und der Öffentlichkeit zu zeigen.

Wir wenden uns gleichzeitig an die jungen Kolleginnen und Auszubildenden. Mit den Berufsordnungen wollen wir herausstellen, dass die Berufe der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten mehr als ein Job sind. Der Umgang mit (kranken) Menschen und Tieren stellt besondere Anforderungen."

Die Inhalte der Berufsordnungen wurden auf der Bundeshauptversammlung beschlossen. Nach einer redaktionellen Überarbeitung im erweiterten Bundesvorstand werden sie im Juni 2008 veröffentlicht. Sie enthalten zudem ein feierliches Versprechen, das im Rahmen der Übergabe der Kammerbriefe nach bestandener Prüfung abgelegt werden kann.

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