Entwurf des neuen Tierarzneimittelgesetzes verschlechtert medizinische Versorgung vieler Tierarten

(18.06.2021) Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) kritisiert den Entwurf des neuen TAMG scharf: „Der Entwurf steht in wichtigen Teilen im Widerspruch zu den Grundlagen des Tierschutzes. Tierärzt:innen wollen kranke Tiere bestmöglich behandeln - das neue Gesetz würde dies bei einigen Tierarten verhindern.“

Mit dem neuen Gesetz muss eine schon vor zwei Jahren erlassene EU-Verordnung umgesetzt werden, die schon im Januar 2022 in Kraft tritt. So werden alle Regelungen für Tierarzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und in ein neues Tierarzneimittelgesetz überführt. In einem Schnellverfahren und ohne intensive  Diskussion mit Tierärztlichen Verbänden will das Ministerium die Verordnung gerade noch fristgerecht umsetzen.

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.

„In diesem Schnellverfahren sind wichtige Aspekte zum Nachteil vieler Tierarten schlecht geregelt worden. Vor allem Tiere, die weder lebensmittelliefernde Nutztiere noch klassische Heimtiere sind, könnten nach dem neuen Gesetz oft nicht mehr auf dem Stand der Wissenschaft behandelt werden,“ ärgert sich Andreas Franzky, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

So dürften beispielsweise Narkosemittel für bestimmte Zootiere wie Elefanten, Nashörner oder Zebras nicht mehr importiert werden. Das einzige wirksame Narkosemittel für diese Tiere wird nur in Südafrika hergestellt. Kann es nicht importiert werden, stünden die Tierärzte vor der Wahl entweder die Tiere nicht angemessen zu behandeln oder das Gesetz zu brechen. Eine Indikation zur Narkose könnte so ein Todesurteil für die betroffenen Tiere werden.

Auch für viele spezielle Heimtiere, von Schlangen über Papageien bis hin zu Zierfischen verschlechtert das Gesetz in der vorliegenden Fassung eine tierärztliche Versorgung. Gerade für die Behandlung von nicht alltäglichen Haustieren müssen Tierhalter:innen oftmals weite Strecken zu spezialisierten Fachtierärzt:innen in Kauf nehmen. Für die Fortsetzung einer Behandlung dürfen künftig keine Medikamente mehr an Tierhalter verschickt werden, eine ganz klare Benachteiligung für die erkrankten Tiere.

Verschlechtern wird sich auch die medizinische Versorgung von Tieren, die zwar grundsätzlich zu den lebensmittelliefernden Tieren gehören, aber letztlich nicht in den Lebesmittelkreislauf gelangen, da  sie  als Hobby-  oder Haustiere gehalten und nicht geschlachtet  werden. Nach dem neuen Entwurf dürfen dann nur die Medikamente eingesetzt werden, die für Lebensmittel liefernde  Tiere zugelassen sind, dies trifft zum Beispiel das Ziergeflügel.

Weitere negative Auswirkungen sind beispielsweise  für spezielle Tierarten zu erwarten, bei denen für  Nutztiere zugelassenen Medikamente oft nicht wirksam sind.   

Die TVT fordert die Politik auf, den Gesetzentwurf jetzt nicht im Eiltempo zu beschließen, sondern insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten ordentlich zu beraten. „Alle Tiere verdienen eine optimale Behandlung und dürfen nicht den Preis für das verspätete Handeln des Bundesministeriums bezahlen ,“ fordert Dr. Andreas Franzky.   



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