TVT appelliert an Gesetzgeber, Kommunen und Privatpersonen, Silvester-Feuerwerke einzuschränken

(20.11.2019) Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz bittet darum, aus Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt Silvesterfeuerwerke einzuschränken oder sogar ganz darauf zu verzichten. Dies gilt insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben, Tierheimen, Tierparks, aber auch für die Umgebung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.

Auch in Wohngebieten mit einer hohen Anzahl von Heim- und Haustieren sollte aus Tierschutzgründen darauf verzichtet werden.

„In jeder Silvesternacht werden allein in Deutschland über 100 Millionen Euro für Raketen und Böller zum Jahresende ausgegeben. Würden diese Gelder an Tierschutzorganisationen und Tierheime gespendet, könnte für den Tierschutz viel bewegt werden.

Darüber hinaus bliebe dann den Haus- und Nutztieren viel Leid erspart“, so Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. 

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz

So hat sich etwa gezeigt, dass die plötzlichen Licht- und Blitzgewitter an Silvester bei Wildvögeln zu Flucht- und Panikreaktionen teils mit Todesfolge führen können. Anders als z.B. bei schlechtem Wetter können die Tiere sich nicht langsam durch das schrittweise Näherkommen von Gewitterlagen darauf vorbereiten.

Auch viele Hundehalter und die Besitzer von anderen Heimtieren sehen der Knallerei mit Sorge entgegen. Gerade Hunde und Katzen haben ein deutlich feineres Gehör als Menschen und sind dadurch empfindlicher. Viele Hunde haben Angst, jaulen, laufen davon, verkriechen sich und erholen sich oft Tage lang nicht mehr von dem Schock.

Ähnlich sieht es bei Pferden aus: Pferde sind Fluchttiere und werden durch Feuerwerke in Stress und Panik versetzt. Dabei kommt es schnell zu Verletzungen bei den Tieren, wenn die Pferde in Panik versuchen, Zäune oder Boxenabtrennungen zu durchbrechen und zu fliehen. Freilaufende Pferde sind wiederum eine Gefahr für den Straßenverkehr und verursachen häufig Unfälle.

In der Nähe von Ställen ist auch die Brandgefahr durch Feuerwerkskörper nicht zu unterschätzen. Ställe von Pferden oder landwirtschaftlichen Nutztieren sind in der Regel stark feuergefährdet, denn hier wird Heu und Stroh gelagert.

Die Gebäude bestehen oft aus Holz und weisen eine gute Durchlüftung mit Sauerstoff auf, die brandbeschleunigend wirken kann.

Silvesterfeuerwerke haben in der Vergangenheit schon einige Tiere das Leben gekostet.

Laut der Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten.

Die TVT appelliert diesbezüglich an den Gesetzgeber Nutztier- und Pferdeställe ebenso wie Tierparks und die Umgebung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten explizit aufzuführen.

Behörden können darüber hinaus auch an Silvester anordnen, dass Knallkörper in dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden nicht abgebrannt werden dürfen, und viele Städte machen davon schon Gebrauch. 



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