Tierschutzbeauftragte - für den Tierschutz unverzichtbar

(08.07.2019) TVT-Merkblatt informiert über Aufgaben und Herausforderungen bei Tierversuchen

Der TVT Arbeitskreis „Tiere im Versuch“ hat in seinem neuesten Merkblatt die Rolle der Tierschutzbeauftragten (TierSchB) aufgearbeitet und der aktuellen Gesetzeslage angepasst.

Damit unterstreicht er die Bedeutung dieser Position für den Einsatz von Labortieren für Versuchszwecke im Sinne des Tierschutzes.

Zentrales Anliegen des Merkblatts ist es, Klarheit und verbindliche Grundlagen zur Stärkung dieser unverzichtbaren Rolle bereitzustellen. Dabei werden auch mögliche Interessenskonflikte und Lösungswege adressiert.

„Unser Arbeitskreis „Tiere im Versuch“ hat eine wichtige Empfehlung im Sinne des Tierschutzes erstellt. Dies soll Ansporn für alle Beteiligten sein, die Rolle und die Verantwortung der Tierschutzbeauftragten weiter gezielt zu stärken“, so Oliver Strauch, Leiter des Arbeitskreises Tiere im Versuch der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Neben Informationen zur Funktion und Kompetenz der Tierschutzbeauftragten werden insbesondere die Hauptaufgaben und die arbeitsrechtliche Stellung ausführlich thematisiert.

Dazu stellt der Arbeitskreis fest, dass die Tierschutzbeauftragten arbeitsrechtlich von gesetzlicher Seite im Hinblick auf ihre Tierschutz-Garanten-Funktion unzureichend abgesichert sind, so dass ihre berufliche Absicherung durch zusätzliche vertragliche Absprache, innerbetriebliche Konditionen oder durch das Beschäftigungsverhältnis gewährleistet werden sollte.

Bei der Bestellung von Tierschutzbeauftragten muss darüber hinaus auch der Personalrat oder der Betriebsrat involviert sein.

Die TVT befürwortet dabei grundsätzlich eine Personalunion von Tierhausleitern und Tierschutzbeauftragten, da damit sowohl der Tierschutz als auch die Tierhaltung optimiert werden könnte. Alternativ können Tierhausleiter auch den Tierschutzbeauftragten unterstellt werden.

Das Merkblatt der TVT stellt eine Empfehlung zur Positionierung des Tierschutzbeauftragten im Kontext der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzversuchstier-Verordnung dar.

Es soll Betreibern von Versuchstiereinrichtungen, Versuchstierzuchten, Aufsichtsbehörden und interessanten Fachkreisen dabei helfen, die Tierschutzbeauftragten als unverzichtbare Partner für den Tierschutz auf dem neuesten Stand der Wissenschaft wirkungsvoll zu positionieren und zu unterstützen.

Das Merkblatt Nr. 115 des Arbeitskreises Tiere im Versuch finden Sie im Anhang, es kann aber auch, wie alle anderen Veröffentlichungen der TVT, kostenfrei heruntergeladen werden unter: www.tierschutz-tvt.de



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