TVT fordert Ampelkoalition auf, Qualhaltung in der Nutztierhaltung schnellstmöglich abzustellen

(01.12.2021) Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) etabliert den Begriff "Qualhaltung" in der Nutztierhaltung und fordert Ampelkoalition auf, diese in allen Bereichen abzustellen

„Qualzuchten“ sind laut Tierschutzgesetz verboten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordert zusätzlich den Verzicht auf „Qualhaltungen“. Unter diesem neuen Begriff fasst die TVT

die dauerhafte Haltung von Nutztieren in Haltungssystemen und unter Haltungsbedingungen zusammen, die verhindern, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben und/oder ihre Grundbedürfnisse ausreichend befriedigen können. Den so gehaltenen Tieren werden dadurch vermeidbare anhaltende Schmerzen, Schäden und Leiden zugefügt.

TVT

Im Koalitionsvertrag hat die neue Regierung angekündigt, dass die Landwirte dabei unterstützt werden sollen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Laut Vertrag wird die  Investitionsförderung künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen, also nicht bei extremen Qualhaltungen, gewährt.

Schon 2020 hatte der Deutsche Ethikrat festgestellt, dass es zwischen den Vorstellungen von einer angemessenen Tierhaltung und der in vielen Bereichen üblichen Praxis erhebliche Differenzen gibt. Der in aller Regel freundlichen Zuwendung gegenüber Haustieren auf der einen Seite, stehen teilweise nicht akzeptable   Zustände in der Nutztierhaltung gegenüber, die die meisten Menschen ablehnen.

Damit ist der  Umbau der derzeitigen Nutztierhaltung nötig, hin zu tiergerechteren Haltungssystemen (mehr Platz, Zugang zu Frischluft, strukturierte Buchten mit Einstreu und Möglichkeiten der Beschäftigung), den Bedürfnissen der Tiere angemessenen Betreuungsintensitäten sowie das Unterlassen von die Tiere verstümmelnden Maßnahmen wie das Schwänzekupieren und Schnäbelkürzen.

Gute Vorschläge dazu, wie der Erneuerungprozeß sofort angegangen werden kann,  wurden unter der letzten Regierung durch das „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“, der sogenannten Borchert-Kommission, bereits vorgelegt. Leider ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen

„Wir befürchten, dass jetzt wieder Kommissionen und Gremien sich damit beschäftigen müssen, wie der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung erfolgen soll“, so Andreas Franzky, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. „Damit würden wieder Jahre ins Land gehen ohne dass sich etwas ändert.

Die zukünftige Regierung muss sich dann daran messen lassen, dass die vorliegenden Ergebnisse genutzt und zeitnah, ohne jahrzehntelange Übergangsfristen umgesetzt werden. Qualhaltung darf in der kommenden Regierung keine Zukunft haben“  

www.tierschutz-tvt.de



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