TVT: Entwurf des BMEL zur Nutztierverordnung verstößt gegen Tierschutzgesetz und Verfassung

(04.07.2019) Die Haltung von Sauen in Kastenständen, also in körpernahen Metallkäfigen, in denen sich die Tiere nicht umdrehen können, ist aus Tierschutzgründen in vielen Ländern verboten.

Auch in Deutschland setzen sich verschiedene Tierschutzorganisationen schon lange für die Abschaffung dieser Haltung ein.

Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird die temporäre Haltung der deutschen Zuchtsauen in Metallkäfigen jetzt sogar noch langfristig legitimiert, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und sogar die Verfassung.   

TVT

Schon 1988 wurde gesetzlich festgelegt, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können muss.

In mehreren Rechtsgutachten und Gerichtsurteilen wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass die in Deutschland vielfach übliche Kastenstandhaltung dies nicht gewährleistet.

Im aktuell vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung werden jetzt die Fixationszeiten im Kastenstand für Sauen zwar verkürzt und die Kastenstände an die Größen der Sauen angepasst.

Allerdings weist die TVT darauf hin, dass auch die nunmehr angegebenen Mindest-breiten und -längen der Stände keine art- und verhaltensgerechte Unterbringung der heutzutage genutzten großen Zuchtsauen bieten. Zusätzlich haben die Tierhalter für diese Umstellung bis zu 15 Jahre Zeit.

In der Zwischenzeit darf sogar neuerdings offiziell darauf verzichtet werden, dass die Tiere beim Liegen ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können.

„Der Entwurf widerspricht dem Tierschutzgesetz und ist in der vorgeschlagenen Form umfassend sowohl fachlich als auch gesellschaftspolitisch abzulehnen.

Das Verfassungsrechtsgut Tierschutz wird ausgerechnet in einer Verordnung ignoriert, die das Wort Tierschutz sogar im Namen trägt,“ so Prof. Thomas Blaha, stellvertretender Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

Der Arbeitskreis Nutztiere der TVT hatte schon im Jahr 2018 ein Merkblatt entwickelt, dass Eckpunkte einer tiergerechten Sauenhaltung aufzeigte.

Dazu wurden verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet und sämtliche Aspekte der Sauenhaltung und Ferkelproduktion beleuchtet.

Die TVT sieht auch bei den vorgeschlagenen Novellierungen für Masthühner und Legehennen einen weitaus größeren Überarbeitungsbedarf, als der Vorschlag vorsieht. Darüber hinaus fehlen auch in diesem Entwurf weiterhin Abschnitte zur Haltung anderer Geflügelarten, wie Puten, Gänsen, Wachteln und anderen.

Diese Stellungnahme der TVT kann, ebenso wie das Merkblatt zur tiergerechten Sauenhaltung, kostenfrei heruntergeladen werden unter: www.tierschutz-tvt.de



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