TVT: Thema Ferkelkastration zeigt langjähriges Versagen der Bundesregierung beim Staatsziel Tierschutz

(16.05.2019) Schon 2014 wurde im Tierschutzgesetz festgelegt, dass die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel ab 2019 nicht mehr zulässig ist, ein Schritt hin zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung.

Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde die Einführung um zwei Jahre verschoben, obwohl von Anfang an mögliche Alternativen zur Verfügung standen und genug Zeit für die Entwicklung und Einführung gewesen wäre.

Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz

Nach all dieser Zeit hat die Regierung sich jetzt für die am wenigsten „tierfreundliche“ Alternative entschieden, nämlich für die Kastration unter Narkose.

Das heißt, weiterhin werden die Ferkel chirurgisch kastriert, obwohl mit der Immunokastration eine zugelassene, praxistaugliche und ethisch vertretbare Alternative zur Operation zur Verfügung steht.

Ungeachtet aller Gegenstimmen hat die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkunde-verordnung (FerkNarkSachkV) zur Legitimierung der Isofluran-Anwendung bei der Ferkelkastration durch den Landwirt an die EU-Kommission gesendet, wieder gegen die Bedenken der Tierärzteschaft und von Tierschutzverbänden.

So hatte die TVT schon 2016 darauf verwiesen, dass von den drei möglichen Alternativen (Kastration unter Allgemein-Anästhesie, Ebermast und Immunokastration) die Kastration unter Narkose diejenige der Alternativen ist, für die das Tier den höchsten Preis zahlt, denn es erfolgt weiterhin eine unnötige Amputation.

Des Weiteren sind Narkoserisiken und Wundheilungsstörungen möglich und die Schmerzausschaltung ist nicht unbedingt sichergestellt. Darüber hinaus ist das Narkosegas stark klimaschädigend.

„Diese Entscheidung ist angesichts der seit 2002 im Grundgesetz fixierten Staatszielbestimmung Tierschutz eine nicht akzeptable Ignorierung geltenden Rechts“, so Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.




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