Fund von zwei toten Riesenschlangen im hessischen Wetzlar
Am Neujahrstag fand ein Spaziergänger zwei Riesenschlangen, die leblos in der Lahn bei Wetzlar trieben. Die beiden drei und fünf Meter langen Tiere beschäftigen nun die Behörden, die sich fragen wie die Tiere dorthin gelangten.
Dr. Markus Monzel, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT e.V.): "Wir gehen davon aus, dass die beiden Schlangen von einem Privatmann als Heimtiere gehalten wurden und verstorben sind. Der Halter sah wohl keine Möglichkeit, die Tiere anderweitig und legal zu entsorgen.
Da der Landesgesetzgeber keine Ausnahmegenehmigungen zur privaten Haltung potenziell gefährlicher Tiere auf Basis einer nachgewiesenen Sachkunde vorgesehen hat, entstehen auch illegale Haltungen, die der Kontrolle der Behörden entzogen sind".
Die nicht gewerbsmäßige Haltung solcher Tiere ist in Hessen seit 2007 aus angeblichen Sicherheitsgründen verboten, und Ausnahmen sind so gut wie nicht möglich. "Immer wieder gibt es Fälle von ausgesetzten Tieren, die es in Hessen der Gesetzeslage nach gar nicht geben dürfte, so Alexander Meurer, Vizepräsident für Terraristik bei der DGHT.
"Wenngleich wir selbstverständlich jedwede illegale Tierhaltung verurteilen, ist es menschlich nachvollziehbar, dass ein unbescholtener und jahrelang erfahrener Tierhalter seine Tierhaltung nicht von heute auf morgen aufgibt."
Der Fall zeigt nach Auffassung der DGHT einmal mehr, dass durch das Pauschalverbot Gefahren erst heraufbeschworen werden und der behördliche Vollzug erschwert anstatt erleichtert wird.
„Wir fordern daher die hessische Landesregierung auf, das Gefahrtiergesetz endlich zu überarbeiten und eine Regelung mit Augenmaß zu treffen, die den seriösen Tierhaltern weiterhin die verantwortungsvolle Haltung legal ermöglicht und gleichzeitig den Behörden bessere Kontrollmöglichkeiten eröffnet", so Markus Monzel abschließend.