Tierärzteverband begrüßt Zustimmung zum neuen Tierarzneimittelrecht

(21.06.2018) Am 20. Juni 2018 hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlamentes dem Trilog-Verhandlungsergebnis von EU-Parlament, Rat und Kommission zugestimmt.

Damit geht ein mehr als achtjähriger Diskussionsprozess zu Ende, in dem es ursprünglich darum ging, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in Europa zu verbessern, an dessen Ende dann aber vor allem die Diskussion stand, wie das Problem antimikrobieller Resistenzen am besten bekämpft werden kann.

Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)

In jedem Falle ist es eine historische Entscheidung, die den Rahmen für den Tierarzneimitteleinsatz in Europa in den nächsten 20 Jahren vorgibt.

Erfreulich ist, dass es dabei dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) im engen Schulterschluss mit dem europäischen Tierärzteverband FVE gelungen ist, den EU-Parlamentariern aufzuzeigen, dass einige der angedachten Maßnahmen mit Blick auf die Resistenzbekämpfung nicht zielführend sind. „Auch wenn es in einigen Fällen möglicherweise noch detailliertere Dokumentationspflichten für Tierärzte bei der Anwendung von Antibiotika geben wird, über die wir nicht glücklich wären, ist dem EU-Parlament im Zusammenspiel mit Rat und Kommission ein insgesamt vernünftiger Kompromiss gelungen, den wir begrüßen“, erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.

So dürfen Tierärzte Antibiotika auch in Zukunft einsetzen und abgeben, das Dispensierrecht bleibt erhalten. Auch dürfen Tierarzneimittel nur von Tierärzten verschrieben werden und es kommt zu keiner Öffnung des Internethandels für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.

Positiv ist auch, dass künftig eine Risikobewertung für die sogenannten „kritischen Antibiotika“ durch die europäische Arzneimittelbehörde erfolgen muss, also auf wissenschaftlicher Grundlage über Neuzulassungen entschieden wird.

„Alles in allem also ein Schritt in die richtige Richtung, obgleich leider wieder die Chance vertan wurde, einen einheitlichen Binnenmarkt für Tierarzneimittel zu schaffen“, stellt Moder fest.

Gemeinsam mit der FVE hatte der bpt gestern im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks in Brüssel nochmals nachdrücklich bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für die Annahme des Trilog-Verhandlungsergebnisses geworben.

Dabei machte die für das Dossier zuständige ENVI-Berichterstatterin Françoise Grossetête deutlich, den Parlamentariern müsse bei ihrer Entscheidung klar sein, das Tierärzte Profis sind, die wüssten, wie man mit Antibiotika umgehe.

Mit der formalen Entscheidung über die Tierarzneimittelverordnung rechnet der Tierärzteverband im zweiten Halbjahr 2018 unter der österreichischen Ratspräsidentschaft. „Bis zum endgültigen Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich in 2022 müssen wir jedoch weiterhin ganz genau darauf achten, dass der gestrige Kompromiss tatsächlich auch umgesetzt und nicht noch nachträglich von den Mitgliedsstaaten der eine oder andere Wunsch in das Gesetzeswerk hinein interpretiert wird. Unsere Arbeit ist also noch nicht zu Ende, denn die EU-Vorgaben müssen eins zu eins in Deutschland umgesetzt werden und damit müssen wir dann Jahrzehnte leben“, betont Moder.

„Vergessen sollte man bei allem aber eines nicht: Die Antibiotikaresistenzproblematik kann nicht alleine von der Veterinärmedizin und in der Tierhaltung gelöst werden. Im Sinne des One Health-Ansatzes ist auch die Humanmedizin gefragt“, mahnte Moder gestern nochmals beim parlamentarischen Frühstück an.

Er hoffe deshalb, dass das Europäische Parlament in der nächsten Legislaturperiode den Fokus verstärkt auf die Entwicklung in der Humanmedizin legt.

Tatsache bleibt aber auch: Selbst bei strengsten Vorgaben, kann Europa das Problem antimikrobieller Resistenzen nicht alleine lösen. Mit seiner aktuellen Entscheidung beweist Europa aber einmal mehr Handlungsfähigkeit und zeigt, dass es sich im Gegensatz zu allen anderen Weltregionen aktiv um das Resistenzproblem kümmert und damit ein wichtiges Signal in die Debatte auf Ebene der Vereinten Nationen (WHO/ OIE/ FAO) gibt.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die vom Europäischen Parlament auf der Zielgeraden noch in das Gesetzespaket hineinverhandelte Reziprozitätsklausel. Danach müssen Drittstaaten beim Export ihrer Produkte in die EU ab 2022 die Regeln der neuen Tierarzneimittelverordnung befolgen.

Sofern diese Regelung vor der Welthandelsorganisation (WTO) Bestand hat, wird das neue EU-Tierarzneimittelrecht nicht nur zu einer weltweiten Verringerung des Antibiotikaeinsatzes führen, sondern auch zu einer weltweiten Verbesserung der Tiergesundheit und höheren Tierschutzstandards.




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