Tierärzteverband fordert faktenbasierte Entscheidungen zu Antibiotikaresistenzen
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt, dass bei der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April 2016 in Göhren-Lebbin erneut über Wege und Strategien zur Lösung des wichtigen Themas der Antibiotikaresistenzen beraten wird.
Das hat bpt-Präsident, Dr. Siegfried Moder, vergangene Woche in einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern hervorgehoben.
Unverständlich sei jedoch laut Moder, dass seitens einiger Bundesländer Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes, wie die Abschaffung von Mengenrabatten und Einführung von Festpreisen, gefordert würden, die am eigentlichen Kern des Problems vorbeigingen. Wider besseres Wissen werde sogar erneut die Abschaffung von Rabatten mit dem tierärztlichen Dispensierrecht verknüpft.
„Nicht nur die durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation nachgewiesene, deutliche Reduzierung der Antibiotikamengen, auch die jüngsten Veröffentlichungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Rückgang der Zahlen zum betrieblichen Therapiehäufigkeitsindex belegen deutlich, dass wir mit der 16. AMG-Novelle auf dem richtigen Weg sind,“ erläutert der bpt-Präsident.
Eine noch weitere Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft werde nach Auffassung des Verbandes nur möglich sein, wenn das Antibiotikum im Verhältnis zu möglichen Alternativen, wie Investitionen in Haltung, Hygiene, Fütterung oder Tiergesundheitsberatung durch den Tierarzt, wesentlich verteuert würde.
„Die Abschaffung von Mengenrabatten wird im Verhältnis dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten“, betont Moder. „Ganz im Gegenteil: In Frankreich hat sich gezeigt, dass das Rabattverbot sogar zu einer Verbilligung der Antibiotika geführt hat.“
Auch der Vorschlag zur Einführung von Festpreisen sei schwer umsetzbar, glaubt der Verbandspräsident. Es sei zwar richtig, dass es im Bereich der verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel Festpreise gebe, diese würden jedoch zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen ausgehandelt.
Ein solches System fehle in der Tiermedizin. Der Aufbau einer entsprechenden Verwaltung, vor allem einer effektiven Kontrolle, würde zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung der staatlichen Haushalte führen.
Als völlig inakzeptabel bezeichnet Moder die wiederholte Verquickung der Abschaffung von Rabatten mit dem tierärztlichen Dispensierrecht.
„Erst in 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein unabhängiges Gutachten vorgelegt, das sehr klar zeigt, dass die Vorteile des Dispensierrechts die Nachteile bei weitem überwiegen“, erklärt er.
In dem sich anschließenden Fachdiskurs, in den alle gesellschaftlich relevanten Gruppen einschließlich Länder und NGOs mit einbezogen waren, wurde deutlich, dass es nur wenige Argumente gegen das Dispensierrecht gibt.
Einzig Fragen der Preisgestaltung für Tierarzneimittel wurden kritisch beleuchtet und verschiedene Möglichkeiten zu deren Modifikation, wie die Rabattierung, angesprochen.
Als Alternativen wurden die Einführung einer Steuer oder von Mindestpreisen vorgeschlagen. Beide Varianten wären aus Sicht des Verbandes deutlich besser geeignet, um Antibiotika teurer zu machen und damit den Anreiz zu deren Anwendung zu reduzieren.
Auch rechtlich dürfte es einfacher sein, das Höchstpreissystem der Arzneimittelpreisverordnung auf ein Mindestpreissystem umzustellen.
Überdies verweist Moder auf die vom Bundesministerium beauftragte Studie, die untersuchen soll, ob und gegebenenfalls welchen Einfluss die Rabatte auf die Entstehung von Antibiotikaresistenzen und welche Auswirkungen deren Abschaffung damit für Tierärzte, Landwirtschaft und die pharmazeutische Industrie haben.
Um in dieser Sache zu einer faktenbasierten Entscheidung zu kommen, fordert Moder von den Landwirtschaftsministern, die Ergebnisse dieser Studie abzuwarten wie auch die aufgezeigten Argumente bei den anstehenden Beratungen zu berücksichtigen.