Neue Tarifverträge für Tiermedizinische Fachangestellte
Gehaltssteigerungen treten in zwei Stufen – rückwirkend zum 1. April 2017 und zum 1. September 2018 – in Kraft
Mit dem Ablauf der Erklärungsfrist am 31.5.2017 tritt der neue Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft.
Die Tarifparteien – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – hatten sich bereits am 4. April in Frankfurt/M. geeinigt, aber bis zum 31. Mai Stillschweigen vereinbart.
Nach Abstimmung in den großen Tarifkommissionen wurden die Ergebnisse nun bestätigt: In den einzelnen Berufsjahrgruppen gibt es differenzierte Steigerungen, die jeweils in zwei Stufen – zum 1. April 2017 und zum 1. September 2018 – wirksam werden.
Um insgesamt 10 Prozent erhöhen sich die Gehälter im 1. und 2. Berufsjahr: In der ersten Stufe um 5 Prozent, in der zweiten um weitere 4,76 Prozent.
Insgesamt 5 Prozent mehr gibt es im 3. und 4. Berufsjahr. Hier sind es in der ersten Stufe 2,5 Prozent und in der zweiten 2,44 Prozent.
Ab dem 5. Berufsjahr beträgt die Gehaltssteigerung insgesamt 4 Prozent: 2 Prozent in der ersten Stufe und 1,96 Prozent in der zweiten.
Diese Verhandlungsergebnisse beziehen sich auf die Tätigkeitsgruppe I und werden wie bisher auf die Tätigkeitsgruppen II und III hochgerechnet.
Vereinbart wurde zudem, die Vergütung der Auszubildenden rückwirkend zum 1. April 2017 im 1. Ausbildungsjahr um 50 Euro und im 2. und 3. Ausbildungsjahr um je 30 Euro pro Monat zu erhöhen. Sie liegen damit im ersten Ausbildungsjahr bei 630, im zweiten bei 680 und im dritten bei 730 Euro.
Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019.
Die deutliche Erhöhung in den ersten zwei Berufsjahren wurde beschlossen, um den Beruf der Tiermedizinischen Fachangestellten attraktiver werden zu lassen und um eine sichere Abhebung vom Mindestlohn zu erreichen, der seit dem 01.01.2017 bei 8,84 Euro liegt.
Verhandelt wurde darüber hinaus über den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. Hier einigten sich die Tarifparteien darauf, ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2017 den verbindlichen Arbeitgeberbeitrag für Mitarbeiter/innen, die 20 und mehr Wochenstunden arbeiten, auf 45 Euro zu erhöhen.
Dieser Betrag gilt auch für Auszubildende nach der Probezeit. Der Arbeitgeberbeitrag für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen mit weniger als 20 Stunden Wochenarbeitszeit wurde auf 27,50 Euro erhöht.
Wird zudem von den Beschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung genutzt, so beträgt der Arbeitgeberzuschuss zusätzliche 20 Prozent des umgewandelten Betrags.
Weil perspektivisch grundlegende Veränderungen im System der betrieblichen Altersvorsorge denkbar sind, ha-ben sich die Parteien bei diesem Vertrag für eine kürzere Laufzeit bis 31. August 2018 entschieden.
Die Tarifverträge gelten zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im bpt und die Tiermedizinische Fachangestellte zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist. Unabhängig davon entsteht eine vertragliche Tarifbindung, wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die beiden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.
Die aktuellen Tarifverträge stehen zum Download zur Verfügung unter www.tieraerzteverband.de/bpt/Inhaber/tfa/13-index-tfa.php