Neuer Musterarbeitsvertrag für angestellte Tierärzte

(18.07.2017) Umfragen in der Tierärzteschaft haben gezeigt, dass bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kaum Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts vorhanden ist.

Daraus resultieren häufig Probleme bei der Arbeitszeiterfassung und der Vergütung. Der Arbeitskreis "Angestellte Tierärzte" im Bundesverband Praktizierender Tierärzte hat deshalb einen neuen Musterarbeitsvertrag entwickelt, der eine Fülle wichtiger Erläuterungen zur Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen bietet.

Bundesverband Praktizierender Tierärzte

Modulare Auswahlmöglichkeiten und wichtige rechtliche Anmerkungen ermöglichen sowohl tierärztlichen Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern, das Anstellungsverhältnis von Beginn an einwandfrei, zeitgemäß und fair zu gestalten.

Dabei sind spezifische Besonderheiten des Tierarztberufs berücksichtigt, wie Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Dienstfahrzeug und Berufshaftpflicht.

Da die Aufklärung aller Tierärzte über die gesetzlichen Bestimmungen als dringlich angesehen wird, steht der Musterarbeitsvertrag unabhängig von einer bpt-Mitgliedschaft allen Tierärzten unter www.tieraerzteverband.de (Menüpunkt „Für Praxisinhaber“) zum Download zur Verfügung.

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