bpt begrüßt Entwurf zum euen Hundegesetz in Hessen

(25.08.2012) Der Deutsche Tierschutzbund, sein Landestierschutzverband Hessen und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßen gemeinsam den von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Hundehaltung in Hessen.

Dieser steht heute im Landtags-Innenausschuss im Rahmen einer Anhörung zur Debatte. Der Gesetzentwurf setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung von Hunden bestimmter Rassen.

Hessen Neben der Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, wird in dem Entwurf auch ein Sachkundenachweis für Hundehalter gefordert.

Hier setzen die Verbände darauf, dass der Gesetzgeber die Verpflichtung auf den Hundehalter beschränkt und nicht von allen Personen fordert, die ein Tier ausführen.

Zudem plant die SPD-Fraktion eine Chip- und Registrierpflicht. Nach Auswertung der gemeinsamen Anhörung werden der Innen- und der Umweltausschuss in einer weiteren Sitzung eine Empfehlung für das Landtagsplenum aussprechen.

Der Landestierschutzverband Hessen des Deutschen Tierschutzbundes war an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs entscheidend beteiligt. „Bereits seit Jahren fordern wir wie auch der bpt eine nachprüfbare Sachkunde für Hundehalter aller Rassen statt Rasselisten.

Die Beißvorfälle mit Nicht-Listenhunden sind seit Einführung der Hessischen Verordnung kontinuierlich und rapide gestiegen – nun wird es Zeit für ein Hundegesetz, welches jeden Hund wieder Hund sein lässt und gleichzeitig für Sicherheit sorgt“, so Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des Landestierschutzverband Hessen.

Allerdings bietet nur eine länderübergreifende Kennzeichnung mit Registrierung umfassenden Schutz für das Tier.

„Sinnvoll wäre es deshalb, wenn die Kennzeichnungs- und Registrierpflicht analog dem Hessischen Gesetz bundeseinheitlich geregelt würde“, führt bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz fort.

Die Verbände fordern deshalb die Bundesländer auf, das Kennzeichnen und Registrieren in ihren Hundegesetzen verpflichtend zu verankern.

„Es ist dringend geboten, die bisher geltende hessische Verordnung komplett zu überarbeiten Der Gesetzentwurf setzt präventiv an und dient damit der Gefahrenabwehr und dem Tierschutz.

Falls sich im hessischen Landtag eine Mehrheit findet, wäre das eine auch gute Grundlage für eine dringend notwendige bundeseinheitliche Verordnung.

16 derzeit verschiedene Wege sind nicht zielfördernd“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes in einer Stellungnahme.




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