Amtliche Datenbank zum Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung
(27.04.2012) Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) weist darauf hin, daß eine staatliche Datenbank überflüssig ist, die geforderte Transparenz ist schon seit 10 Jahren vorhanden
In der Frühjahrskonferenz der Agrarminister in Konstanz wurde vereinbart, im Arzneimittelgesetz die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank zur Erfassung des Antibiotika-Einsatzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren zu schaffen.
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt, dass Bund und Länder die bereits seit zehn Jahren zur Verfügung gestellten Daten zum Antibiotika-Einsatz nun endlich fachgerecht im Sinne einer Verbesserung der Tiergesundheit auswerten wollen.
Schlichtweg falsch ist allerdings der vermittelte Eindruck, dass diese Daten bisher nicht erhoben worden sind und deshalb der Tierarzneimitteleinsatz intransparent ist, kritisiert bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz.
Das Gegenteil ist der Fall: Bereits seit über zehn Jahren dokumentieren Tierärzte und Landwirte, wann und welche Tierarzneimittel warum eingesetzt werden.
Den Überwachungsbehörden stehen also heute schon alle Daten über den Einsatz von Antibiotika zur Verfügung, doch werden sie nicht risikoorientiert ausgewertet! Der bpt bezweifelt deshalb, dass sich dieser Zustand durch das Etablieren einer zentralen Datenbank ändern wird.
Über das QS-System wird derzeit ein Antibiotikamonitoring für die Tierarten Geflügel, Schwein und Rind aufgebaut.
Bereits zum 1. April wurde mit dem Bereich Mastgeflügel begonnen. Diese freiwillige Initiative der Wirtschaftsbeteiligten hat zum Ziel, bundesweit den Antibiotika-Einsätz zu dokumentieren und entsprechende Gegenmaßnahmen bei überdurchschnittlichem Antibiotikaverbrauch in die Wege zu leiten.
Durch die Nutzung von EDV-Schnittstellen erfolgt der Datenabgleich zwischen QS und Tierärzten/Landwirten ohne großen Bürokratieaufwand.
Um die Einbindung der Überwachungsbehörden in das QS-System zu diskutieren, hat der bpt bereits vor geraumer Zeit die Einsetzung einer Koordinierungsplattform vorgeschlagen, an der alle relevanten Gruppen teilnehmen sollten. Leider sind auf diesen Vorschlag bisher weder die Bundesregierung noch die Länder eingegangen.
Stattdessen will man nun eine staatliche Datenbank ins Leben rufen, von der einerseits unklar ist, ob sie überhaupt bundeseinheitlich von allen Ländern umgesetzt wird.
Zum anderen wäre es für die Feststellung des tatsächlichen Antibiotikaverbrauchs erforderlich, dass die Daten von den Landwirten und nicht, wie vorgesehen, von den Tierärzten in die Datenbank eingetragen werden. Darüber hinaus sind erhebliche datenschutzrechtliche Fragen zu lösen.