
16. AMG-Novelle tritt am 1. April in Kraft: Tierärzte fordern Bundesländer zum Handeln auf
In gut zwei Wochen tritt das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) in Kraft. Bund und Länder haben sich im Juli 2013 nach zähem Ringen auf dieses Gesetz verständigt, mit dem sich Deutschland in Europa an die Spitze setzt.
Das Herzstück der Gesetzesnovelle ist eine zentrale Datenbank, in der alle Antibiotikaanwendungen bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern, die zur Mast gehalten werden, erfasst werden sollen.
Aus den Daten wird dann der Indikator Therapiehäufigkeit abgeleitet, der den Überwachungsbehörden Anhaltspunkte gibt, in welchen landwirtschaftlichen Betrieben überdurchschnittlich viele Antibiotika eingesetzt werden.
„Wir haben dieses Gesetz maßgeblich mitgestaltet und befördert, weil wir es für den richtigen Ansatz halten, um den Antibiotikaeinsatz reduzieren und damit das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen minimieren zu können“, erklärt der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz.
Neun Monate nach Verabschiedung des Gesetzes steht die Errichtung der in die Verantwortung der Länder fallende Datenbank aber immer noch aus.
Nach wie vor sind wichtige rechtliche und organisatorische Fragestellungen ebenso wie die Festlegung von Untergrenzen, also ab wie vielen Tieren der Landwirt Daten melden muss, ungeklärt.
Götz hält diese Vorgehensweise für wenig zielführend und zeigt sich überrascht, dass bei einem derart wichtigen Gesetz, bei dem es um die Gesundheit von Mensch und Tier geht, solche Spielchen aufgeführt werden.
„Die Länder müssen jetzt endlich ihre Hausaufgaben machen, damit das Gesetz zum 1. April von Landwirten und Tierärzten umgesetzt werden kann“, so der bpt-Präsident.
Gleichzeitig verweist Götz auf das privatwirtschaftlich organisierte Antibiotikamonitoring über QS, das nach zweijähriger Anlaufzeit jetzt soweit ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Daten von bis zu 95 % der Geflügel- und Schweinemastbetriebe zu erfassen.
Um die zentrale (staatliche) Datenbank ans Laufen zu bringen, fordert der Verband die Länder auf, umgehend eine Schnittstelle zur QS-Datenbank zu schaffen und mit der Datenerfassung zu beginnen.
Nur so kann nach Ansicht des bpt gewährleistet werden, dass die Überwachungsbehörden so schnell wie möglich die Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in den Betrieben beurteilen, mit anderen Betrieben vergleichen und bei Überschreiten der Mittelwerte geeignete Maßnahmen ergreifen.
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