Die Würde des Tieres in der Schweiz gesetzlich verankert

(05.05.2010) Im September 2008 trat in der Schweiz eine neue Tierschutzverordnung in Kraft. Beim 29. Internationalen Veterinärkongress Ende April in Bad Staffelstein referierte der Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen der Schweiz, Dr. Hans Wyss, über das umfangreiche Werk.

In 226 Artikeln wird detailliert geregelt, wie Tiere in unserem Nachbarland gehalten werden sollen. Als einziger Staat der Welt hat die Schweiz darin die Würde des Tieres verankert.

Die Würde ist definiert als Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. So darf ein Tier nicht in Angst versetzt, erniedrigt oder übermäßig instrumentalisiert werden. Damit soll der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass der Tierschutz zu einem bedeutenden Anliegen der breiten Bevölkerung geworden ist, die diese Verordnung per Volksabstimmung erlassen hat.

Für Tiere, die in der freien Wildbahn in Gruppen leben, ist nach der neuen Gesetzgebung Einzelhaltung verboten. Das gilt beispielsweise für Pferde, aber auch für Wellensittiche und Meerschweinchen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Im Liegebereich für Rinder sind Vollspaltenböden verboten, in Schweineställen müssen Abkühlmöglichkeiten vorhanden sein und Hundehalter brauchen einen Sachkundenachweis.

Da man in der Schweiz der Meinung ist, dass fast alle Tierhalter im Grunde ihre Tiere artgerecht halten möchten, aber oft die Bedürfnisse ihrer Tiere nicht kennen, ist ein umfangreiches Informationsportal "Tiere richtig halten" im Internet entstanden.

Quelle: aid, Dr. Elisabeth Roesicke


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