Forderung der Tierärzteschaft nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
(26.09.2023) Die deutsche Tierärzteschaft leidet in zunehmendem Maße unter einem dramatischen Arbeitskräftemangel. Diese Mangelsituation betrifft alle tierärztlichen Arbeitsbereiche wie die tierärztliche Praxis, den öffentlichen Dienst, Lehre und Forschung sowie die Industrie.
Die Gründe sind multifaktoriell. Neben dem Arbeitskräftemangel erschweren die starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eine sinnvolle Verteilung der verfügbaren Arbeitszeit.
Die Folge ist, dass in vielen Regionen die Aufrechterhaltung der
zwingend durch die Heilberufsgesetze der Länder vorgeschriebenen
flächendeckenden Notdienste für Tiere sowie die Versorgung der
landwirtschaftlichen Nutztiere stark gefährdet sind. Tiere halten sich
nicht an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes!
Daher fordern die unterzeichnenden veterinärmedizinischen Organisationen folgende Änderungen zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes:
- Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit mit einer flexiblen Verteilungsmöglichkeit der Arbeitsstunden
- Eine damit verbundene Möglichkeit zur begrenzten Verkürzung vorgeschriebener Ruhezeiten
- Definierte flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen
Wir
fordern die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auf, die im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Flexibilisierung des
Arbeitszeitgesetzes aktiv umzusetzen.
Nur so können gravierende strukturelle Probleme der tierärztlichen Versorgung in Deutschland vermieden werden!
Nur so können angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten!