Schenkelbrand beim Pferd tierschutzwidrig 

(18.10.2010) Die Bundestierärztekammer begrüßt den Beschluss des Bundesrates die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative zum Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd aufzufordern.

Das ist ein konsequenter Schritt in die richtige Richtung. Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, lobt diese Initiative von Ilse Aigner, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

„Die Bundestierärztekammer lehnt den Schenkebrand ab, denn dieser hat seinen Zweck verloren und gehört verboten“ erläutert er die Haltung der Tierärzte.


Brandeisen

„Die EU hat eine klare Regelung geschaffen und erlaubt nur noch eine individuelle Kennzeichnung der Pferde mittels Transponder. Der Schenkelbrand dient jetzt als Markenzeichen nur noch den Werbezwecken der Zuchtverbände.“

Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle neugeborenen Pferde in Deutschland mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung durch ein Brandzeichen ist überflüssig, fügt dem Tier unnötig Schmerzen zu und ist daher tierschutzwidrig.

Die Bundestierärztekammer fordert das Verbot des Schenkelbrandes bereits seit 2008 und hatte zuletzt im Juli 2010 auf die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung hingewiesen.

www.bundestieraerztekammer.de