Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) beschlossen

(05.02.2018) Der Bundesrat hat am 2. Februar 2018 einer zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken zugestimmt. Ziel der Verordnung ist die Reduktion von Antibiotikaresistenzen.

Geplant ist, dass Tierärzte noch intensiver daran mitwirken müssen, die Wirksamkeit von besonders wichtigen Antibiotika zu erhalten, z. B. durch zusätzliche Labortests (Erregernachweis und Resistenztest).

„Die Tierärzteschaft unterstützt das Ziel, Antibiotikaresistenzen zu minimieren, uneingeschränkt“, erklärt der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Uwe Tiedemann.

„Nicht ohne Grund hat die BTK schon im Jahre 2000 freiwillige Leitlinien zum sorgfältigen Umgang mit Antibiotika entwickelt.

Auch vor dem Hintergrund, dass die Menge der in der Tiermedizin verwendeten Antibiotika in den letzten Jahren um mehr als die Hälfte gesunken ist, bedeutet die nun getroffene Regelung eine so nicht notwendige bürokratische Belastung für Tierärzte und eine finanzielle Belastung für Tierbesitzer.“

Kranke Tiere müssen behandelt werden, das gebietet der Tierschutz. Antibiotika sind Arzneimittel, mit denen durch Bakterien verursachte Krankheiten behandelt werden. Die Wirksamkeit einiger Wirkstoffe gegen manche dieser Krankheiten hat in den letzten Jahren in bedenklichem Ausmaß nachgelassen. Manche Bakterienarten sind resistent gegen einzelne oder mehrere Antibiotika.

Um dem Resistenzproblem entgegenzuwirken, ist es unerlässlich, dass künftig weniger Krankheiten auftreten, die einer Behandlung mit Antibiotika bedürfen. Mensch und Tier müssen gesünder werden. Bei Tieren helfen vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen, gutes Futter, gute Haltungsbedingungen und tierärztliche Beratung – z. B. im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung.

Die Zustimmung des Bundesrates zur Empfehlung des Ausschusses, eine Entschließung zu verabschieden, trifft bei der Tierärzteschaft auf Empörung.

„Die dort angesprochene Möglichkeit der Rabattierung wurde gerade vom Ministerium durch das sog. Rabattgutachten überprüft, mit dem Ergebnis, dass Rabatte nicht dafür verantwortlich sind, ob Tiere mehr oder weniger oft behandelt werden“, erläutert Dr. Tiedemann.

„Auch die im Entschließungsantrag geforderte Auflistung der antibiotischen Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen, ist nicht zielführend. Gerade die Einschränkungen bei der Anwendung bestimmter Antibiotika durch Tierärzte sind wesentlicher Inhalt der geänderten TÄHAV.

Mit der in der Entschließung gewünschten Vorgehensweise würde man sie ad absurdum führen, die Behandlung von Tieren unmöglich machen und der Bekämpfung von Resistenzen noch nicht einmal nützen.“


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