Tollwut in Urlaubsländern – eine unterschätzte Gefahr

(24.09.2012) Bundestierärztekammer erinnert an den Welttollwuttag am 28. September

Regelmäßige Impfungen von Haustieren, kontinuierliche Beobachtung und Kontrolle des Nutz- und Wildtierbestandes sowie Impfköderaktionen für Füchse haben dazu beigetragen, dass Deutschland seit 2008 tollwutfrei ist.

Dennoch ist die gefährliche Zoonose – eine von Tieren auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit – nach wie vor präsent: Nach Schätzungen der WHO sterben jährlich vor allem in Afrika und Asien bis zu 55.000 Menschen an der Tollwut.

Und auch in Urlaubsländern wie der Türkei, Serbien, Marokko oder Thailand ist die Tollwut immer noch ein Risiko, denn sie wird dort vor allem durch die vielen streunende Hunde übertragen.

Anlässlich des Welt-Tollwuttages warnt die Bundestierärztekammer Reisende davor, fremde oder streunende Hunde zu streicheln. Das gilt besonders für Tiere, die sehr zutraulich sind, auch wenn sie auf den ersten Blick gesund aussehen.

Bereits bei einer Hautabschürfung kann das Virus übertragen werden. „Darum sollten besonders Kinder davon abgehalten werden, hilflose Tiere oder niedlich aussehende Welpen anzufassen“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Darüber hinaus rät die BTK Individual- oder Rucksackreisenden in afrikanische Länder, Asien oder Südamerika sicherheitshalber zu einer Tollwutschutzimpfung. Auch Personen, die dort aus beruflichen Gründen mit Tieren Umgang haben, sollten sich vorab impfen lassen.

Die Bundestierärztekammer erinnert außerdem daran, Hunde und Katzen regelmäßig gegen Tollwut impfen zu lassen. „Im europäischen Reiseverkehr ist diese Impfung bei Hund, Katze und Frettchen Vorschrift und wird über den EU-Heimtierausweis dokumentiert.

Dank neuer Entwicklungen auf dem Impfstoffmarkt, gibt es heute Tollwutimpfstoffe, die bis zu drei Jahren Schutz bieten. Ein Impfschutz ist auch deswegen wichtig, weil das Virus jederzeit wieder nach Europa eingeschleppt werden kann“, weiß Prof. Mantel.

Das Tückische an der Tollwut: Ist die anzeigepflichtige Erkrankung einmal ausgebrochen, gibt es keine medizinische Behandlung mehr, sie führt immer zum qualvollen Tod. Tiere ohne ausreichenden Impfschutz müssen im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden.

Für Menschen ist die einzige lebensrettende Maßnahme nach einem tollwutverdächtigen Tierkontakt eine sofortige Impfung, die sogenannte  Postexpositionsprophylaxe (PEP).




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