Bundestierärztekammer warnt vor Bestellung von Tierarzneimitteln aus dem Internet
(12.03.2012) Ein Klick macht` s möglich: Via Internet können Tierhalter schon lange das Beste für ihren Liebling online bestellen ein kuscheliges Hundebett, Aquarienzubehör oder das Lieblingskatzenfutter zum Super-Sonderpreis.
Aufgrund der Änderung des Arzneimittelgesetzes ist es seit Mai vergangenen Jahres nun sogar möglich, auch verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmittel dienen, übers Internet zu beziehen.
Eine Entwicklung, die die Bundestierärztekammer mit Sorge betrachtet: Die Verabreichung von Medikamenten, insbesondere verschreibungspflichtigen, darf nur nach tierärztlicher Beratung und Diagnose erfolgen, sonst besteht die Gefahr, dass sie mehr schaden als nützen, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die Bundestierärztekammer, die sich schon im Vorfeld der Gesetzesnovelle strikt gegen den Internetversand von Tierarzneimitteln aussprach, sieht in der neuen Freiheit nun einige Gefahren, beispielsweise sei der Internethandel kaum zu kontrollieren. So komme es immer wieder vor, dass im Internet gefälschte oder nicht zugelassene Präparate angeboten würden.
Diese können den Heilungsverlauf verzögern oder gar verhindern und damit gefährlich für das Tier sein. Auch bestehe wenn der Tierhalter ein Medikament auf eigene Faust verabreicht die Gefahr falscher Dosierungen.
Besonders zu Beginn der Parasitensaison warnen wir vor der Bestellung im Netz und eigenhändigen Verabreichung von Antiparasitika, so Prof. Dr. Theo Mantel. Bestimmte Mittel, die z.B. für Hunde wirksam sind, können bei Katzen schwere gesundheitliche Schäden verursachen.
Darum sollte auch bei Wurm- oder Flohbefall immer der Tierarzt des Vertrauens aufgesucht werden!