Mehr Schutz fürs ungeborene Leben

(22.05.2017) Bundestierärztekammer begrüßt Gesetzentwurf zu Verbot der Schlachtung hochträchtiger Tiere

Als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bewertet die Bundestierärztekammer (BTK) den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften, der am 19.5.2017 vom Bundestag angenommen wurde.

Bundestierärztekammer In dem Entwurf ist neben gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Pelztieren das Verbot der Schlachtung hochträchtiger Tiere festgeschrieben.

„Wir sind sehr erleichtert, dass sich die Abgeordneten hier pro Tierschutz ausgesprochen haben, auch wenn es an dem Entwurf durchaus noch Kritikpunkte gibt.

Vor Jahren schon haben wir auf das Problem der Schlachtung trächtiger Tiere aufmerksam gemacht und ein Ende dieser Praxis gefordert“, sagt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Vor dem Hintergrund, dass bei der Schlachtung gravider Tiere derzeit keine Betäubung und anschließende tierschutzgerechte Tötung der Föten möglich ist, hatte die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer bereits im April 2016 eine entsprechende Resolution zum Thema verabschiedet.

Darin wurde betont, dass zumindest im letzten Drittel davon ausgegangen werden muss, dass die Feten schmerzempfindlich sind und leiden, wenn sie aufgrund von Sauerstoffmangel bei der Schlachtung des Muttertiers langsam ersticken. Dies könnte mit der neuen Gesetzeslage jedoch weiterhin passieren:

In ihrer Resolution hatte die BTK gefordert, Muttertiere, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Ende austragen können, zu euthanasieren. Im Gesetzentwurf ist dafür allerdings eine Ausnahme vom Schlachtverbot vorgesehen.

„Anders als bei der Euthanasie durch ein hochdosiertes Narkosemittel, das dann über den mütterlichen Kreislauf auch das Ungeborene erreicht und schmerzlos einschläfert, ist bei der Schlachtung eine tierschutzgerechte Tötung des Fötus nicht möglich“, erklärt Dr. Tiedemann.

Auch bezüglich des Schlachtens trächtiger Schafe und Ziegen besteht noch Nachbesserungsbedarf. Mit der Begründung des mangelnden Kenntnisstandes zum Thema und dass die Tiere überwiegend extensiv gehalten werden und dadurch eine Feststellung des Deckdatums schwieriger sei, ist hier vorerst kein Verbot vorgesehen.

Insgesamt wertet es die Bundestierärztekammer aber als Erfolg, dass der Gesetzgeber nach so langer Zeit– die Diskussion wurde schon 2011 angestoßen – endlich eine Regelung für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung auf den Weg gebracht hat.

Nun gilt es, auch eine praktikable Lösung für Schafe und Ziegen zu finden. Dabei wird sich die BTK mit ihren Experten aus den Ausschüssen für Tierschutz und für Wiederkäuer beratend einbringen.



Weitere Meldungen

Bundestierärztekammer

Eklatante Missstände bei Tiertransporten

Bundestierärztekammer BTK fordert die Bundesregierung wiederholt zum Handeln auf
Weiterlesen

Bundestierärztekammer (BTK)

Beurteilung von Qualzuchtausprägungen

Die Bundestierärztekammer (BTK) stellt aktualisierte Entscheidungshilfen für Amtstierärzt:innen zur Verfügung
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Bundestierärztekammer entsetzt über genehmigte Tierquälerei: Tiertransporte in Drittländer sofort stoppen!

Als „unerträglichen Skandal auf Kosten der Tiere“, bezeichnet der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr. Uwe Tiedemann, die aktuellen Berichte über Rindertransporte aus Spanien in die Türkei
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Positionspapier zum Transport von Kälbern

Die Bundestierärztekammer (BTK) und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) haben gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet, in dem wichtige veterinär- und tierschutzfachliche Forderungen zum Transport von Kälbern formuliert sind
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Schlachthofschließungen sind tierschutzrelevant!

Bundestierärztekammer fordert rasche Einberufung eines Krisengipfels
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Qualvolle Tiertransporte in Drittländer endlich stoppen!

Die Bundestierärztekammer fordert Tierschutz bei Transporten ein
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Unsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen

Unklar ist, ob die derzeit auf dem Markt angebotenen Geräte für tierschutzkonforme Betäubung geeignet sind, da keine Bauartzulassung mit Funktionsprüfung erfolgt
Weiterlesen

Magazin

Firmennews

Neuerscheinungen