Bundestierärztekammer begrüßt Ankündigung zum Schlachtverbot für trächtige Rinder

(15.07.2015) Die Bundestierärztekammer begrüßt die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers, die Schlachtung trächtiger Nutztiere in Zukunft verbieten zu wollen.

In einem am 14. Juli 2015 ausgestrahlten Interview mit Report Mainz hatte Christian Schmidt (CSU) die Schlachtung trächtiger Rinder als „absolut inakzeptabel“ bezeichnet und neue Vollzugsregeln auf nationaler Ebene versprochen.

Bundestierärztekammer Schmidt reagierte damit auf die anhaltende Kritik an dieser grausamen Praxis, auf die in besonderem Maße die Bundestierärztekammer und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (BAG), eine Vereinigung der Schlachthofveterinäre, seit Jahren hingewiesen hatten.

„Wir sind erleichtert, dass nun endlich – auch durch die Berichterstattung engagierter Journalisten – Bewegung in diese Sache kommt. Anfang des Jahres hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ja bereits ankündigt, dass die Schlachtung trächtiger Kühe nur noch im Ausnahmefall, etwa im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, geduldet werden soll.

Außerdem wurde ein Forschungsprojekt gefördert, um die Ursachen für die Schlachtung trächtiger Tiere herauszufinden und belastbares Zahlenmaterial zu erhalten“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer

Diese Initiativen werden von der Bundestierärztekammer als wichtig erachtet, doch sei es ebenso wichtig, kurzfristige Lösungen für dieses Tierschutzproblem zu finden.

Mantel: „Es muss davon ausgegangen werden, dass die Feten mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerzempfindlich sind und leiden, weil sie infolge von Sauerstoffmangel langsam ersticken. Ein Zustand, den wir Tierärzte nicht akzeptieren können!“

Allerdings müsse, so Mantel, das Problem im Dialog mit den Landwirten und Schlachtbetrieben gelöst werden, damit das Schlachtverbot auch praktikabel und umsetzbar sei. Eine Forderung der Bundestierärztekammer ist dabei beispielsweise die Einführung einer obligatorischen Bescheinigung als Begleitdokument für ein Tier, wenn es ab dem 187. Trächtigkeitstag/Tag nach der Besamung aufgrund medizinischer Indikation geschlachtet werden darf.

„Diese Bescheinigung muss vom Hoftierarzt ausgestellt und am Schlachthof vorgelegt werden, damit das Tier einer gesonderten Schlachtung unterzogen und der Fötus während des Schlachtvorganges möglichst schnell betäubt und getötet werden kann.“




Weitere Meldungen

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Gesucht: Innovative Ideen für mobile Schlachtungen in Herkunftsbetrieben

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu auf, Innovationen zu entwickeln
Weiterlesen

Bundesverband beamteter Tierärzte

Bundesverband beamteter Tierärzte schlägt wegen Personalmangel Alarm

Eklatanter Personalmangel gefährdet Tierwohl in Schlachtbetrieben und regionale Lebensmittelproduktion
Weiterlesen

BTK

Bundestierärztekammer fordert Optimierung der Schlachthof-Kontrollen

In einer beunruhigenden Regelmäßigkeit tauchen schreckliche Bilder von Tierschutzskandalen auf Schlachthöfen in den Medien auf
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Schlachthofschließungen sind tierschutzrelevant!

Bundestierärztekammer fordert rasche Einberufung eines Krisengipfels
Weiterlesen

Bundestierärztekammer

Unsicherheit bei Schlachthöfen: Nur noch vier Monate Zeit für Anschaffung und Nachrüstung elektrischer Betäubungsgeräte und -anlagen

Unklar ist, ob die derzeit auf dem Markt angebotenen Geräte für tierschutzkonforme Betäubung geeignet sind, da keine Bauartzulassung mit Funktionsprüfung erfolgt
Weiterlesen

Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V

TVT fordert obligatorische Videoüberwachung auf allen Schlachthöfen

Aktuell waren im Fernsehen wieder Bilder zu sehen, die gravierende Tierschutzverstöße auf einem Schlachthof zeigten
Weiterlesen

TVT

TVT fordert verpflichtende Prüfung für Elektrobetäubungsgeräte für Schlachthöfe

Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe neue elektrische Betäubungsgeräte anschaffen, da eine EU-Verordnung die Verwendung vieler der vorhandenen Geräte nur noch bis dahin erlaubt
Weiterlesen

Magazin

Firmennews

Neuerscheinungen