Qualvolle Tiertransporte in Drittländer endlich stoppen!
Die Bundestierärztekammer fordert Einhaltung der EU-Tierschutzbestimmungen
Erschütternde Berichte über eklatante Zustände bei Tiertransporten in Länder außerhalb der EU sorgen immer wieder für Schlagzeilen und rufen Amtsveterinäre und Tierschützer auf den Plan.
Vor dem Hintergrund solcher dokumentierter Verstöße gegen den Tierschutz an der bulgarisch-türkischen Grenze appelliert die Bundestierärztekammer, berufsständische Interessen-vertretung aller rund 40.000 Tierärzte in Deutschland, nun an die Bundesregierung.
Diese solle sich auf politischer Ebene dafür einzusetzen, dass der Schutz von Tieren beim internationalen Transport bedingungslos eingehalten wird.
„Wir halten es für dringend geboten, dass endlich Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt werden.
Es ist unhaltbar, dass Tiere an der Grenze stunden- oder sogar tagelang bei sengender Hitze, ohne Versorgung mit Futter oder Wasser, in den Transportern ausharren müssen. Es gibt keinen Notfallplan, keine Unterbringung der Tiere in solchen Fällen.
Daher dürfen Transporte von lebenden Tieren in ein Drittland wie die Türkei von den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr durchgeführt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass bestimmte Anforderungen umgesetzt werden!“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht betreffen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie das „Europäische Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport“. In ihrem Schreiben an die Bundesregierung bittet die Bundestierärztekammer die Bundesregierung daher auf politischer Ebene
- darauf hinzuwirken, dass die im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen unbedingt eingehalten werden,
- darauf hinzuwirken, dass eine zügige Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt gewährleistet wird und, sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen sichergestellt wird,
- darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedsstaaten die zuständigen Abfertigungsbehörden zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission aufgestellten Forderungen anhalten sowie
- dahingehend auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass ein externes Audit beauftragt wird, um festzustellen, ob die im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim Transport festgelegten Anforderungen erfüllt werden und, falls das nicht der Fall ist, geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Darüber hinaus fordert die BTK auch die Zuchtverbände auf, keine Viehtransporte in Länder zu organisieren, wenn der tierschutzkonforme Ablauf an den Grenzübergangsstellen nicht sichergestellt werden kann.