Positionspapier zum Transport von Kälbern
Die Bundestierärztekammer (BTK) und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) haben gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet, in dem wichtige veterinär- und tierschutzfachliche Forderungen zum Transport von Kälbern formuliert sind.
„Tiertransporte sind immer mit unvermeidbarem Stress für die Tiere verbunden. Gerade bei so jungen Tieren, wie Kälbern, darf das geringe Anpassungsvermögen bei der Bewältigung von Stresssituationen keinesfalls überfordert werden“, sagt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK.
Vor Beginn des Transportes muss die Notwendigkeit eines Transportes gegeben sein, die Transportfähigkeit eines jeden Tieres sorgfältig geprüft werden und das Einhalten der Tierschutzanforderungen sowie die Bedarfsdeckung der Tiere unter den jeweils zu erwartenden Transportbedingungen gewährleistet sein.
Das Positionspapier soll eine veterinärfachliche Bewertung zum Transport von Kälbern darlegen. „Gleichzeitig möchten wir auf rechtliche Änderungen hinwirken und bis dahin die Einhaltung ergänzender Mindestanforderungen an den Transport von Kälbern einfordern“, erklärt Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT.
Veterinär-/tierschutzfachliche Forderungen sind u. a.:
Kälber sind bis zum Abschluss der 4. Lebenswoche nicht transportfähig.
Die Transportdauer nicht abgesetzter/nicht entwöhnter Kälber darf acht Stunden nicht übersteigen.
Nicht abgesetzte Kälber dürfen vom Herkunftsbestand bis zum endgültigen Bestimmungsort über maximal eine Sammelstelle befördert werden, sie müssen dort bedarfs- und verhaltensgerecht gefüttert und getränkt werden.
Kälber dürfen erst dann mehr als acht Stunden transportiert werden, wenn sie ihren Bedarf für Erhaltung und Aufbau über Festfutter und Wasser decken können, also frühestens, wenn der Prozess des Absetzens abgeschlossen ist. Kälber dürfen nicht erst für den Transport abgesetzt werden.