Bundestierärztekammer entsetzt über Ignoranz beim Thema Heißbrand

(18.10.2012) Schenkelbrandverbot zur Kennzeichnung von Pferden bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder auf dem Prüfstand

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am gestrigen Mittwoch die anstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes diskutiert.

Dabei ging es auch um das von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, Tierärzten und Tierschützern geforderte Schenkelbrandverbot als Kennzeichnungsmethode bei Pferden. Ein heißes Eisen, wie sich zeigte: So wurde argumentiert, dass die Notwendigkeit eines Verbotes dieser archaischen Methode aus Tierschutzgründen nicht überzeugend sei.

Außerdem beriefen sich Befürworter des Heißbrandes auf die hohe kulturelle Bedeutung des Brandzeichens für die deutsche Pferdezucht. Deutschland sollte aus diesem Grund von der Möglichkeit gebrauch machen, den Heißbrand für die Kennzeichnung von Pferden zu nutzen.

„Auch wenn – wie argumentiert – die EU-Vorgaben den Heißbrand zulassen, heißt das nicht, dass es ihn legitimiert. Die dafür benötigten Ausnahmegenehmigung hat die Bundesrepublik noch nicht beantragt, und das soll auch so bleiben!“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Für äußerst bedenklich hält Mantel auch die Aussage eines Dermatologen aus der Humanmedizin, der von einigen Abgeordneten auf seine mögliche Befangenheit als Hannoveranerzüchter angesprochen wurde.

Dieser bestritt, dass die „artgerechte Kennzeichnungsmethode“ eine negative Wirkung auf das Pferd habe, denn das Brandzeichen gehe nur mit einer „Verbrennung zweiten Grades“ einher.

Diese würde einen „ganz natürlichen Vorgang“ darstellen, denn die Haut des Pferdes sei „evolutionsbiologisch auf oberflächliche Verbrennungen oder Verletzungen vorbereitet“ …

Die Bundestierärztekammer hatte bereits seit 2008 und zuletzt im Juli 2010 auf die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung hingewiesen.

Da seit dem 1. Juli 2009 nach EURecht alle neugeborenen Pferde in Deutschland mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen, hat der Heiß- oder Schenkelbrand seinen Zweck Kennzeichnungsmethode verloren.

Daher entfällt der nach Tierschutzgesetz der „vernünftige Grund“ einem Tier Schmerzen zuzufügen. „Ein Brandzeichen ist nur Werbung für den Zuchtverband. Bei Pferden handelt es sich aber um Lebewesen, die Schmerzen empfinden und nicht um Luxuskarossen“, empört sich Prof. Dr. Mantel weiter.

Bei den wenigen wirklich tierschutzrelevanten Neuerungen, die das Tierschutzgesetzt vorsieht, sei es ein Armutszeugnis, nun auch noch das Schenkelbrandverbot zu kippen.





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