Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts

(25.10.2014) Die Resistenzbildung von Krankheitserregern gegen Antibiotika wurde schon vor vielen Jahren erkannt. Zahlreiche Initiativen in Medizin, Forschung und Politik wurden dagegen ergriffen.

Obwohl auch in der Humanmedizin vielfach Antibiotika eingesetzt werden, steht seit geraumer Zeit die Tierhaltung im Fokus. Einige Politiker sind der Meinung, dass eine Abschaffung der Berechtigung von Tierärzten, Arzneimittel nicht nur zu verschreiben, sondern auch zur Weiterbehandlung an Tierhalter abzugeben (Dispensierrecht), das Resistenzproblem in Human- und Tiermedizin lösen kann.

Bundestierärztekammer „Doch so einfach ist das nicht! Resistenzen entstehen auf vielfältige Weise. Eine Verminderung des Risikos der Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen in Folge der Abschaffung des Dispensierrechts ist nicht zu belegen“, sagt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK).

Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Bundesregierung aufgrund einer Entschließung des Bundesrates in Auftrag gegeben hatte und das am 7. Oktober dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übergeben wurde. Das Gutachten stellt die Vor- und Nachteile des tierärztlichen Dispensierrechts dar, zeigt Alternativen auf und soll nun als Grundlage für eine ergebnisoffene Diskussion herangezogen werden.

Das 115 Seiten starke Papier nimmt keine Position ein. Es belegt aber, dass das Dispensierrecht Vorteile zugunsten der schnellen Behandlung kranker Tiere hat und dass es für den Tierhalter und die Überwachung günstig ist, wenn Untersuchung, Beratung, Behandlung und Abgabe von Arzneimitteln in einer kompetenten Hand liegen. Als wesentlicher Nachteil wird der ökonomische Anreiz gesehen, Arzneimittel zu verkaufen – die Gewährung von Rabatten verschärfe diesen Anreiz.

„Es wird deutlich, dass eine Abschaffung des Dispensierrechts keine eindeutigen Vorteile aber diverse Nachteile hätte“, fasst Prof. Dr. Mantel die Ergebnisse zusammen. „Gerade kleine Praxen wären durch Umsatzeinbußen in ihrer Existenz bedroht. Ob der Apotheker oder der Tierarzt die Arzneimittel verkauft, ändert nichts daran, dass Tiere krank werden und behandelt werden müssen.“

Der BTK-Präsident erinnert auch daran, welche Anstrengungen die Tierärzteschaft seit mehr als 20 Jahren unternimmt, um ihren Beitrag zur Verminderung der Resistenzentwicklung zu leisten. Er weist darauf hin, dass Tierärzte das Resistenzproblem nicht alleine lösen können.

Sowohl Humanmediziner als auch Tiermediziner müssen in ihrem Bereich verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen. Außerdem mangele es noch an Daten und Forschungsergebnissen.

Die mit der Antibiotika-Datenbank in der 16. AMG-Novelle zu erwartenden Erkenntnisse in Bezug auf einen erhöhten Verbrauch in einzelnen Betrieben begrüßt die Bundestierärztekammer. Der Schlüssel für eine Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes in den tierhaltenden Betrieben liege in einer gezielten Verbesserung der Tiergesundheit.

Am 4. Dezember wird ein Fachdiskurs mit den betroffenen Interessengruppen zu dem Gutachten stattfinden, zu dem auch der Präsident der BTK eingeladen wurde. Das Gutachten ist online verfügbar.





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